Der novellierten Bayerischen Bauordnung zufolge reichen anstelle der bisher an der Grundstücksgrenze vorgeschriebenen Brandwände künftig Trennwände aus. Da bei diesen die Abstandsvorschriften für Dachaufbauten nicht greifen, können mehr Quadratmeter für Photovoltaik-Dachanlagen genutzt werden.
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