Mit der EEG-Ergänzung von 2014 wurden neben Konversionsflächen auch „benachteiligte Flächen“ für den Bau von Solarparks zugelassen. Seitdem sind viele Landwirte auf die Idee gekommen, dass sie für die Installation einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ihr Feld verpachten. Doch steht oftmals die Gemeinde zwischen der Verpachtung und dem Bau des Solarparks.
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