Damit im Winter 2022/2023 die Wärmeversorgung gesichert ist und die Energiewende massiv beschleunigt wird, muss die Bundesregierung ein „Erneuerbaren-Energien-Notgesetz“ mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro beschließen.
Eckpunkte sind:
1. Einrichtung und Benennung eines Klimaschutzbeauftragten in der Bundesregierung
2. Kriterien bestimmen, welche die Einberufung eines Klimaschutz-Krisenstabes vorgeben
3. Energy-Sharing sofort verbindlich erlauben
4. Sofort-Vollzugmaßnahmen bei beantragten Windkraft- und Photovoltaikparks, besonders „Typenoffene Genehmigungen“. Maximale Genehmigungszeiten der Verwaltung müssen nun vorgeben werden und geplante Windkraftanlagen werden per Notverordnung vorab genehmigt. Blockierende Vorgaben wie die 10H-Regel in Bayern sind umgehend abzuschaffen.
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