In einem vom Versorger Lichtblick beauftragten Gutachten kommt die Kanzlei Raue zu dem Ergebnis, dass der geplante Abschöpfungsmechanismus eine unzulässige Sonderabgabe darstellt. Lichtblick fürchtet schwere Schäden für den PPA-Markt. Der Versorger prüft eine Klage.
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