Dem Gremium zufolge ist vom Sofortprogramm für Gebäude immerhin ein substanzieller Beitrag zur angestrebten Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erwarten. Das Sofortprogramm für Verkehr hingegen entfalte zwar eine emissionsmindernde Wirkung, erfülle aber nicht die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz.
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