UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz |
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. |
UBA
-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht
weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für
mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu
justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von
Klima
und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und
Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen
immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt
zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken
durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte
es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken
frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern –
auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen
Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die
auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als
auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und
Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem
schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“
Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi- Stakeholder -Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen. |
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27. Juli 2020
Umweltschutz in Gesetz zu globalen Lieferketten integrieren
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