„DIE
LINKE im Bundestag begrüßt das Urteil, mit dem der Europäische
Gerichtshof heute das Offensichtliche festgestellt hat: Ungarn, Polen
und die Tschechische Republik haben gegen EU-Recht verstoßen, als sie
ihre Beteiligung an der beschlossenen Umverteilung Geflüchteter aus
Italien und Griechenland verweigerten“, erklärt Andrej Hunko,
stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der
Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Hunko weiter:
„Leider
bleibt das Urteil ohne praktische Folgen, da der zugrundeliegende
Beschluss des Rates zur Umverteilung Schutzsuchender inzwischen
aufgehoben wurde – und damit auch die Möglichkeit zur Verhängung von
Zwangsgeldern nach Artikel 260, denn die Staaten können jetzt nicht mehr
zur Umsetzung angehalten werden. Das Verhängen von Zwangsgeldern nach
Artikel 260 wäre auch rechtsstaatlich unbedenklich – ganz im Unterschied
zu den immer wieder geforderten finanziellen Sanktionen bei der
Auszahlung von Kohäsionsfonds. Anstatt politisch willkürliche Sanktionen
zu fordern, sollten die ordentlichen Verfahren der Verträge geachtet
werden. Das gilt auch für die aktuellen Entwicklungen in Polen und
Ungarn, die die demokratische Verfasstheit bedrohen.
Jetzt muss
endlich ein faires und solidarisches System geschaffen werden, mit dem
die Aufnahme von Asylsuchenden in der EU organisiert wird.“
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