Berlin (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Modus der Kontrollen von verbraucherschutzrechtlichen Verstößen während der akuten Corona-Krise geändert. Die DUH ist als qualifizierte Einrichtung im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes von Gesetzes wegen verpflichtet, Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften zu kontrollieren und, sofern sie festgestellt werden, zu ahnden.
Angesichts der aktuellen Lage führt die DUH jedoch bereits seit dem 5. März 2020 zum Schutz vor Ansteckungen keine Testbesuche im stationären Handel mehr durch. Außerdem ließ die DUH prüfen, ob es zulässig wäre, keine Unterlassungsforderungen trotz festgestellter Verstöße auszusprechen. Als qualifizierter Verbraucherschutzverband ist die DUH gesetzlich verpflichtet, festgestellte Verstöße zu ahnden. Dies kontrolliert die dafür zuständige Behörde regelmäßig.
Die Prüfung der DUH hat ergeben, dass es unter bestimmten Umständen zulässig ist, zunächst keine Aufforderungen zur Abgabe von Unterlassungserklärungen zu versenden. Am 18. März 2020, unmittelbar nach der Rede der Bundeskanzlerin, hat die DUH daher entschieden, vorerst keine weiteren Unterlassungsforderungen zu Verbraucherrechtsverstößen, sogenannte Abmahnungen, zu versenden.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir hoffen, dass die Unternehmen während der Corona-Krise ihr Möglichstes tun, um rechtliche Vorgaben zur korrekten Information der Verbraucher einzuhalten. Diese herausfordernde Situation darf kein Freibrief sein, um schwerwiegende Verstöße gegen ökologische Verbraucherschutzvorschriften zu begehen. Die Corona-Krise ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die mit Solidarität bewältigt wird. Verbraucherschutz muss auch in Zeiten von Corona Bestand haben."
Links:
Mehr zur ökologischen Marktüberwachung der DUH: https://www.duh.de/themen/verbraucher/marktueberwachung/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen