„Die
Arbeit in der Expertenkommission zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs
hat gezeigt, dass pseudo-therapeutische Konversionsversuche gegenüber
Schwulen, Lesben, transgeschlechtlichen und intersexuellen Personen auf
vielschichtige Weise unternommen werden und weitreichende Schäden im
Leben der Betroffenen verursachen. Es ist gut, dass nun ein konkreter
Gesetzentwurf zur Diskussion im Parlament vorgelegt wird. Ebenso wie das
Verbot für geschlechtszuweisende Operationen an Kindern mit
intergeschlechtlichen Merkmalen, auf das wir mit einem Antrag hinwirken
(BT-Drucksache 19/9056), ist die Einführung eines wirksamen Schutzes
gegen solche Konversionsversuche überfällig“, erklärt Doris Achelwilm,
queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den
Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums über ein Verbot
sogenannter Konversionstherapien. Achelwilm weiter:
„Wir
sehen kritisch, dass laut Gesetzentwurf eine Zustimmung zu einer
Konversionstherapie möglich werden soll: ab dem 16. Lebensjahr durch die
Sorgeberechtigten und ab dem 18. Lebensjahr durch die volljährige
Person selbst. An dieser Stelle muss der Gesetzentwurf zwingend
nachgebessert werden. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche
Identität sind alles andere als ein Krankheitszustand. Egal, ob die
Anpassung an gesellschaftliche Normen durch Therapie oder Operation
herbeigeführt werden soll - diese Praktiken müssen endlich unter Strafe
gestellt werden. Es bedarf außerdem Sanktionen gegen Vereine, die
Heilungsversprechen unter dem Siegel der Gemeinnützigkeit oder gar
finanziert mit staatlichen Fördergeldern machen. Eine Aufklärungs- und
Akzeptanzkampagne sollte das neue Gesetz flankieren.“
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