Hamburg, 24. September 2019 – Auf
der Amtschef- und Agrarministerkonferenz (AMK) vom 25. bis 27.
September 2019 in Mainz stehen erneut Tiertransporte auf der Agenda. Zu
Recht: Spätestens angesichts der jetzt von einer Delegation von
Amtstierärztinnen dokumentierten und veröffentlichten Tierschutzverstöße
bei Lebendtiertransporten ist klar: Tiertransporte nach Usbekistan,
Kasachstan und Südost-Russland dürfen nicht mehr genehmigt werden. Wer
dies trotzdem noch tut, handelt rechtswidrig. Nachgewiesenermaßen
mangelt es an Versorgungsstationen und ein rechtskonformer Transport war
und ist nicht möglich. Trotzdem fertigen einige Bundesländer weiterhin
diese Transporte ab. Das darf nicht sein. Die Bundesregierung muss
unverzüglich handeln. VIER PFOTEN fordert schon seit langem ein
bundesweites Verbot von Langstreckentransporten lebender Tiere.
Kein Abschieben der Verantwortung mehr
„Lange Transporte über acht Stunden sind mit großem
und langanhaltendem Leid für die Tiere verbunden. Viele Tiere überleben
die Fahrten nicht. Deswegen fordern wir ein Ende dieser grausamen
Lebendtiertransporte. Der Bund darf nicht länger wegsehen und die
Verantwortung einfach auf die Länder schieben. Bestehende Abkommen mit
Drittländern zum Export lebender Zucht- und Schlachttiere gehören
dringend aufgelöst. Bevor weitere Transporte genehmigt werden, muss erst
einmal auf allen Routen zweifelsfrei bewiesen werden, dass die Tiere
vernünftig versorgt werden können – selbstverständlich gilt das auch für
Routen innerhalb der EU“, so Ina-Müller-Arnke, Nutztierexpertin bei
VIER PFOTEN. „Aber auch die Bundesländer stehen in der Pflicht, nur
Transporte zu genehmigen, die erwiesenermaßen nicht gegen die ohnehin
schwache EU-Verordnung verstoßen. Das gilt für alle Bundesländer und
muss auf der AMK klar beschlossen werden! Es ist unfassbar, dass die
ernsten Bemühungen einzelner Bundesländer unterlaufen werden, indem die
Tiere einfach über andere Bundesländer transportiert und illegal
abgefertigt werden“, so die Expertin weiter.
Verstöße gegen EU-Bestimmungen sind die Regel
Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern
haben bereits im Frühjahr per Erlass Tiertransporte in bestimmte
Drittländer untersagt. Der von der hessischen
Landestierschutzbeauftragten aktuell vorgelegte Bericht über die
eklatanten Verstöße gegen den Tierschutz hat nun auch Niedersachsen dazu
bewogen, die Abfertigung von Tiertransporten auf den oben genannten
Routen unverzüglich zu untersagen. Doch in anderen Bundesländern ist das
rechtswidrige Durchwinken solcher Langezeittransporte immer noch
gängige Praxis. Standardmäßig wird gegen die ohnehin viel zu schwachen
EU-Standards verstoßen: Vorgeschriebene Pausen zum Abladen sowie das
Versorgen der Tiere mit Futter und Wasser werden nicht eingehalten,
Temperaturen im Inneren der Fahrzeuge weit über- oder unterschritten.
Auch bei der Ausstattung der Transportfahrzeuge wird routinemäßig gegen
geltendes Recht verstoßen.
Tierleid auf Transporten seit Jahrzehnten bekannt
Das Tierleid auf Langzeittransporten wird und wurde
seit den 90er Jahren dokumentiert. Recherchen dieses Jahres zeigen:
trächtige Tiere werden bis zu 7.000 Kilometer weit über neun Tage und
mehr in Schnee und Eis mit zugefrorenen Tränken bis in den östlichsten
Zipfel Usbekistans transportiert. 205 Stunden müssen die Tiere leiden,
davon müssen sie 118 Stunden lang am Stück auf den Transportern
ausharren, ohne ein einziges Mal abgeladen und versorgt zu werden, wie
dies eigentlich vorgeschrieben ist. Die Überlebenden einer solchen
Horrorfahrt erwartet an ihrer Endstation in der Regel ein qualvoller
Tod, da es in vielen Drittländern keine Tierschutzstandards gibt, die
mit denen in der EU vergleichbar sind.
VIER PFOTEN fordert
- Ein bundesweites Verbot von Langstreckentransporten lebender Tiere in Länder außerhalb der EU
- Die Auflösung aller bestehender Abkommen zum Export lebender Tiere in Drittländer
- Eine Begrenzung der Transportdauer lebender Tiere auf maximal 8 Stunden
- Schlachtung von Tieren am nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof
- Mehr unangekündigte Kontrollen und schärfere Sanktionen bei Verstößen
- Transport von Fleisch anstelle von Schlachttieren
- Umsetzung von Alternativen zum Zuchttiertransport, wie etwa Samen-Transfer
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