5. September 2019

Enteignung von Wohnungskonzernen: Es darf enteignet werden - taz.de

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes fällt eindeutig aus: Die Forderung von „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ ist zulässig.



Enteignung von Wohnungskonzernen: Es darf enteignet werden - taz.de

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