Berlin, 2. 9. 2016 – Der
Handels- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat heute zum
umstrittenen Handelsabkommen CETA getagt. Dabei ging es um
verfassungsrechtliche Fragen rund um das Abkommen sowie die direkten
Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger. Im Mittelpunkt stand die
Übertragung von parlamentarischen Rechten an spezielle Ausschüsse
beispielsweise bei der Regulierung von Bewertungsverfahren für neue
Produktgruppen. Zudem ging es um Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz
und das sogenannte Vorsorgeprinzip.
Anwesend waren neben den Vertretern der Parteien Rechtsprofessoren, Gewerkschaftsvertreter, Vertreter der Industrie- und Handelskammer, des Deutschen Städtetages sowie der Umweltverbände. Es kommentiert Christoph von Lieven, Sprecher von Greenpeace:
Anwesend waren neben den Vertretern der Parteien Rechtsprofessoren, Gewerkschaftsvertreter, Vertreter der Industrie- und Handelskammer, des Deutschen Städtetages sowie der Umweltverbände. Es kommentiert Christoph von Lieven, Sprecher von Greenpeace:
"Heute wurde deutlich, dass Umwelt- und Sozialstandards sowie Arbeitnehmerrechte unter CETA künftig nicht einklagbar sein sollen. Damit werden diese geringer bewertet als der Investitionsschutz, für den eine eigene Gerichtsbarkeit geplant ist.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich der Versuch von SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Gewerkschaften mit nicht haltbaren Aussagen über noch mögliche Änderungen nach CETA-Vertragsabschluss, einlullen zu wollen.
Die jüngsten Einladungen von Verdi-Funktionären nach Brüssel wie auch an DGB-Chef Hoffmann zur SPD-Präsidiumssitzung beim dortigen CETA-Beschluss sind ein klares Signal. Gabriel versucht damit, die Gewerkschaften beim Abbau von Arbeitnehmerrechten noch vor dem SPD-Parteikonvent auf seine Seite zu ziehen.“
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