21. September 2015

Deutsche Umwelthilfe fordert Rücktritt von VW-Vorstandschef Martin Winterkorn



Sofortige Überprüfung aller Diesel-Pkw-Modelle in Europa nicht nur von VW und Audi jetzt notwendig – Obamas Umweltbehörde EPA beschreibt in der sechsseitigen Anklageschrift detailliert den von Volkswagen und Audi eingesetzten, illegalen Mechanismus zur Abschaltung der Diesel-Abgasreinigung im Realbetrieb – DUH veröffentlicht das ‘Notice of Violation‘ Schreiben der Washingtoner EPA – VW-Aufsichtsrat soll an diesem Freitag lückenlos offenlegen, welche weiteren in den USA und in Europa verkauften Pkw-Modelle mit ‘Abschalteinrichtungen‘ versehen sind – DUH sieht Tatbestand der ‘vorsätzlichen Körperverletzung‘ erfüllt, da die betroffenen Fahrzeuge absichtlich bis zu 40 mal mehr hochgiftige Diesel-Abgasgifte emittierten als erlaubt – Anzahl der hoch emittierenden Diesel-Pkw geht in Europa in die Millionen, da Abschalteinrichtungen mangels behördlicher Kontrollen auch von anderen Diesel-Pkw-Herstellern wie BMW, Daimler, Ford und Opel eingesetzt werden

Berlin, 21.9.2015: Die von Volkswagen und Audi seit dem 3. September 2015 in den USA zugegebenen illegalen ‘Abschalteinrichtungen‘ der Abgasreinigung bei 482.000 Diesel-Pkw erfüllen nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) den Tatbestand der ‘vorsätzlichen Körperverletzung‘. Die DUH fordert daher den Rücktritt des VW-Vorstandschefs Martin Winterkorn und bei der VW-Aufsichtsratssitzung am Freitag eine lückenlose Offenlegung, welche weiteren Diesel-Pkw für den US- bzw. europäischen Markt über vergleichbare Abschalteinrichtungen verfügen.

„VW und Audi wissen, dass ihre Fahrzeuge in den USA und in Europa in Gebieten mit hoher Luftbelastung eingesetzt werden und die jeweils geltenden strengen Grenzwerte einhalten müssen. Beide Unternehmen wissen zudem, was passiert, wenn bei einem modernen Dieselmotor die Abgasreinigung faktisch abgeschaltet wird: Die giftigen Stickoxid-Emissionen explodieren geradezu um ein Zig-faches. Eigentlich müsste dann die OBD (On-board-Diagnose) eine Fehlfunktion anzeigen und das Fahrzeug in den Alarmmodus (Kriechfahrt zur nächsten Werkstatt) versetzen. Um dies zu umgehen, haben die Ingenieure von VW und Audi auch gleich noch die Software der OBD manipuliert, so dass diese keine Fehlfunktion des Abgaskatalysators anzeigt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Auch andere Autohersteller wie BMW, Daimler, Opel und Ford setzen nach Einschätzung der DUH insbesondere in Europa ‘Abschalteinrichtungen‘ bei der Abgasreinigung ein, um noch mehr Leistung aus den Motoren herauszuholen. Die fatale, bewusst in Kauf genommene Folge ist die rechtswidrige Nichteinhaltung der in Euro-Klassen definierten Abgasgrenzwerte und die fortgesetzte Vergiftung der Atemluft in unseren Städten insbesondere mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2). Die daraus resultierenden anhaltend hohen NO2-Werte in deutschen Städten haben im Juni 2015 zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland geführt.

Während die deutsche Bundesregierung seit Jahren von der DUH über solche Abschalteinrichtungen informiert ist, die zuständigen Ministerien jedoch die bis zu 25-fache Überschreitung von Abgasgrenzwerten als ‘rechtmäßig‘ verteidigen und Nachprüfungen bis heute verweigern, zeigen uns die Nachkontrollen der amerikanischen Umweltbehörde EPA, dass es durchaus möglich ist, Umweltgesetze auch bei der Automobilindustrie durchzusetzen.

„Mit welch krimineller Energie Volkswagen und Audi seit 2009 seine Kunden betrügt und die öffentliche Gesundheit gefährdet, offenbart die auch für Europa richtungsweisende Untersuchung in den USA. Warum hören wir nichts von Verkehrsminister Dobrindt und Umweltministerin Hendricks? Die deutschen Kontrollbehörden heißen Kraftfahrtbundesamt und Umweltbundesamt. Letzteres wäre auch neutral genug, eigene Untersuchungen durchzuführen“, so Resch weiter.

In der sechsseitigen Anklageschrift (‘Notice of Violation‘) vom 18.9.2015 legt die Washingtoner EPA offen, mit welchen illegalen Tricks VW und Audi gearbeitet und wie sie während der einjährigen offiziellen Untersuchung die Behörden fortwährend falsch informiert haben (Auszüge siehe Hintergrund am Ende der Pressemitteilung).

Seit zehn Jahren werden die Grenzwerte für das besonders gesundheitsgefährdende Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in der Atemluft deutscher Städte massiv überschritten. Dennoch werden auf Druck der Autoindustrie bis heute keine ausreichend wirksamen Maßnahmen ergriffen. In dem der DUH vorliegenden Schreiben der EU-Kommission vom 18.6.2015 zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens kritisiert die EU-Kommission massiv das Eintreten Deutschlands für schmutzige Diesel-Pkw und den Widerstand gegen schnelle Kontrollen der tatsächlichen Dieselabgasemissionen durch die deutsche Bundesregierung.

Wie in den USA, so regeln auch in Deutschland bzw. Europa eigentlich die Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und 692/2008, dass die Abgasgrenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im Normalbetrieb eingehalten werden müssen. Die Verwendung von ‘Abschalteinrichtungen‘ wie sie gerade in den USA VW und Audi zweifelsfrei nachgewiesen wurde, ist auch in Europa ausdrücklich verboten. Als Verstoß gilt zudem die Abgabe falscher Erklärungen bei Genehmigungsverfahren und Verfälschung von Prüfzeugnissen. Deutschland ist außerdem bei festgestellten Verstößen verpflichtet, Sanktionen festzulegen. Diese müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein – so wie dies uns Kalifornien vormacht. Schließlich ist die Übereinstimmung der in Betrieb befindlichen Fahrzeuge mit dem gemessenen Testfahrzeug nachzuweisen. Die Funktionsfähigkeit der emissionsmindernden Einrichtung muss schließlich während der normalen Lebensdauer der Fahrzeuge bei normaler Nutzung gegeben sein.

Hintergrund:

Auszüge aus der Anlageschrift (Notice of Violation) der Washingtoner EPA vom 18.9.2015 an VW und Audi:

Seit Mai 2014 lagen der Umweltbehörde konkrete Messungen zu hoher Abgaswerte eines VW Jetta (2012er) und eines Passat (2013er) vor. In der Anhörung von Volkswagen gaben sich diese völlig ahnungslos („VW continued to assert to CARB and the EPA that the increased emissions from these vehicles could be attributed to various technical issues and unexpected in-use conditions.“). Nach einem freiwilligen Rückruf durch VW im Dezember 2014 führte die Umweltbehörde Vergleichsmessungen im Prüflabor und auf der Straße durch und stellte fest, dass weiterhin die massiven Überschreitungen auf der Straße fortbestehen, ohne dass diese im Fahrzeug angezeigt werden („the vehicles' on board diagnostic system was not detecting the increased emissions“).

Doch alle von VW eingereichten Erklärungen für dieses abnorme Verhalten konnten die Behörden nicht überzeugen. Erst als die Behörden androhten, die Zulassung neuer VW- und Audi- Modelle in den USA zu untersagen, gab der Wolfsburger Konzern zu, illegale Software installiert zu haben („None of the potential technical issues suggested by VW explained the higher test results consistently confirmed during CARB' s testing. It became clear that CARB and the EPA would not approve certificates of conformity for VW's 2016 model year diesel vehicles until VW could adequately explain the anomalous emissions and ensure the agencies that the 2016 model year vehicles would not have similar issues. Only then did VW admit it had designed and installed a defeat device in these vehicles in the form of a sophisticated software algorithm that detected when a vehicle was undergoing emissions testing.”).

Präzise beschreibt die EPA in diesem Schriftsatz den von VW/Audi raffiniert programmierten Algorithmus, der erkennt, wann das Fahrzeug getestet wird. Nur dann, so die EPA, schaltet die Abgasreinigung in einen „On“ Zustand. Auf der Straße im realen Fahrbetrieb wird die Abgasreinigung abgeschaltet. ("Specifically, VW manufactured and installed software in the electronic control module (ECM) of these vehicles that sensed when the vehicle was being tested for compliance with EPA emission standards. For ease of reference, the EPA is calling this the "switch." The "switch" senses whether the vehicle is being tested or not based on various inputs including the position of the steering wheel, vehicle speed, the duration of the engine’s operation, and barometric pressure. These inputs precisely track the parameters of the federal test procedure used for emission testing for EPA certification purposes. During EPA emission testing, the vehicles' ECM ran software which produced compliant emission results under an ECM calibration that VW referred to as the "dyno calibration" (referring to the equipment used in emissions testing, called a dynamometer). At all other times during normal vehicle operation, the "switch’ was activated and the vehicle ECM software ran a separate "road calibration" which reduced the effectiveness of the emission control system (specifically the selective catalytic reduction or the lean Ox trap). As a result, emissions of Ox increased by a factor of 10 to 40 times above the EPA compliant levels, depending on the type of drive cycle (e.g., city, highway). … VW knew or should have known that its "road calibration·' and "switch” together bypass, defeat, or render inoperative elements of the vehicle design related to compliance with the CAA emission standards. This is apparent given the design of these defeat devices. As described above, the software was designed to track the parameters of the federal test procedure and cause emission control systems to underperform when the software determined that the vehicle was not undergoing the federal test procedure.”).

Die Anlageschrift (Notice of Violation) der Washingtoner EPA vom 18.9.2015 finden Sie unter: http://l.duh.de/p210915

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