(BUP) Die Grünen-Landtagsfraktion hat eine Anfrage an die
Landesregierung zum Thema Verstöße gegen Baumschutzsatzungen gestellt.
Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion,
Hubert Ulrich:
„Kommunen in der Bundesrepublik haben die
Möglichkeit, in sogenannten Baumschutzsatzungen zu regeln, unter welchen
Voraussetzungen Bäume gefällt oder stark zurückgeschnitten werden
dürfen. Laut Baumschutzsatzung der Stadt Saarbrücken sind entsprechende
Genehmigungen für Bäume nötig, deren Stammumfang mindestens 80
Zentimeter, gemessen auf einer Höhe von einem Meter, beträgt. Auf Antrag
können Kommunen jedoch Ausnahmen beispielsweise für eine Fällung
erteilen. Im Gegenzug muss der Eigentümer bestimmte Auflagen erfüllen,
wie etwa für Ersatzpflanzungen zu sorgen. Bei Verstößen gegen die
Auflagen können Bußgelder angeordnet werden. Zuständig hierfür ist das
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Fraglich ist jedoch, ob
in der Vergangenheit entsprechende Anzeigen beim LUA in jedem Fall
strafrechtliche Konsequenzen hatten.
Aus diesen Gründen haben wir
eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Sie muss darlegen, welche
saarländischen Kommunen über eine Baumschutzsatzung verfügen und wie
häufig seit dem Jahr 2012 Anzeigen unter anderem gegen unerlaubte
Fällung oder Schädigung von Bäumen eingegangen sind. Darüber hinaus
fordern wir Auskunft über den Ausgang der Verfahren, die Höhe der
Bußgelder und für welche Zwecke diese weiterverwendet wurden. Außerdem
muss die Landesregierung darstellen, wie häufig in der Vergangenheit
durch die Oberste Forstbehörde Genehmigungen für Baumfällungen erteilt
wurden, die die Kommunen unter Berufung auf die Baumschutzsatzung für
unzulässig gehalten haben.“
Quelle: gruene-fraktion-saar.de
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