23. August 2015

Bundessozialgericht: Jobcenter darf Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern durchsetzen


Hartz IV-Bezieher, die keine Aussicht auf einen Job mehr haben, fordert das Jobcenter häufig auf, vorzeitig in Rente zu gehen. Das bedeutet für die Betroffenen jedoch Einbußen bei ihrer Altersrente. Sozialverbände und Gewerkschaften hatten sich deswegen für die Abschaffung der Zwangsverrentung ausgesprochen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte am Mittwoch dazu ein Grundsatzurteil.. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zwangsverrentung-rechtmaeig-361673.php

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