Unzureichende
Informationen und Rückgabemöglichkeiten von Energiesparlampen und
Bauschaumdosen – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert
konsequente Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten im Handel
Berlin, 15.07.2015:
Bei der Überprüfung des Serviceangebots zur Rücknahme von
Energiesparlampen und
Bauschaumdosen in 100 Baumärkten stellte die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
zum wiederholten Mal erhebliche Mängel fest. Weil alte
Energiesparlampen kleine Mengen Quecksilber enthalten und leere
Bauschaumdosen den gesundheitsgefährdenden Reststoff Isocyanat, müssen
sie separat gesammelt und entsorgt werden. Durch proaktive
Kundeninformationen und kundenfreundliche Rücknahmestellen kann der
Handel wesentlich zu einer umweltgerechten Entsorgung von
schadstoffbelasteten Altprodukten beitragen. Die DUH testet daher
regelmäßig
die Informationen über die Getrenntsammlung und Rücknahmemöglichkeiten
ausgedienter Energiesparlampen und Bauschaumdosen sowie deren Rücknahme
in der Praxis.
„Für
schadstoffhaltige Verpackungen und Produkte, die die Verbraucher nicht
ohne weiteres im gelben Sack oder dem Hausmüll entsorgen dürfen, sind
Rücknahmeangebote im Handel
besonders wichtig. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass
schadstoffhaltige Bauschaumdosen und Energiesparlampen nur unzureichend
in Baumärkten abgegeben werden können. Der Handel muss endlich
Verantwortung für die korrekte Entsorgung verkaufter Produkte
übernehmen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
In
der aktuellen Untersuchung überprüfte die DUH 100 Baumärkte in Bayern,
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Diese
boten ihren Kunden überwiegend
unzureichende schriftliche und mündliche Informationen zur
Getrenntsammlung von Bauschaumdosen und Energiesparlampen an. In mehr
als der Hälfte aller untersuchten Märkte waren an den Verkaufsregalen
keine schriftlichen Hinweise zur Entsorgung von Energiesparlampen
vorhanden. Obwohl beim Verkauf von Bauschaumdosen eine gesetzliche
Informationspflicht besteht, erfolgte in 18 Fällen kein Hinweis auf die
Entsorgungsmöglichkeiten der gebrauchten Bauschaumdosen.
„Voraussetzung
dafür, dass Verbraucher schadstoffhaltige Produkte im Handel abgeben,
sind klare Hinweise zu Rückgabemöglichkeiten. Weil Baumärkte nach wie
vor die gesetzlichen
Informationspflichten nicht einhalten, müssen die Vollzugsbehörden
endlich tätig werden und durch regelmäßige Kontrollen sowie die
Einleitung von Bußgeldverfahren den Schutz der Umwelt und der
Verbraucher erzwingen“,
fordert Resch.
Verbraucherfreundliche
Sammelbehälter für Energiesparlampen fehlten in 40 Prozent der
untersuchten Baumärkte. Nur 38 Märkte boten ihren Kunden geeignete
Sammeltonnen für leere
Bauschaumdosen an. Besonders schlecht schnitten Baumärkte der Kette
„plaza Bau- & Gartencenter“ ab. Gute Bewertungen hingegen erhielten
Baumärkte der Kette „Hela Profi Zentrum“.
„Über
das Internet stehen dem Handel frei zugängliche Informationsmaterialen
und von Sammellogistikern kostenlose Rücknahmebehälter für
Energiesparlampen und Bauschaumdosen
zur Verfügung. Regelmäßige Schulungen von Mitarbeitern verbessern die
Beratungsqualität. Baumärkte sollten diese Instrumente nutzen, um ihre
Servicequalität zu verbessern und Kunden von sich zu überzeugen“,
erklärt die DUH-Projektmanagerin für Kreislaufwirtschaft Hanna Grießbaum.
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