Umweltschützer,
Getränkewirtschaft und Gewerkschaftler starten gemeinsame Aktion zur
Einführung einer Kennzeichnungsregelung von Einweg-
und Mehrweggetränkeverpackungen
Berlin, 4.8.2014:
Mehrweg- und Einwegprodukte sind für Verbraucher beim Getränkekauf kaum
zu unterscheiden.
Deshalb fordern die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und mehrwegorientierte Verbände der
Getränkewirtschaft mehr Transparenz in Form einer Kennzeichnungspflicht
für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen.
Verbraucher, Händler und Unternehmer ruft das Bündnis unter dem Motto
„Mehr Durchblick, mehr Mehrweg“ mit einer deutschlandweiten
Postkartenaktion auf, den Appell an die zuständige
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zu richten.
„Nur
wer Mehrwegverpackungen erkennt, kann sich auch bewusst für eine
ökologische Getränkeverpackung entscheiden. Deshalb ist die eindeutige
Kennzeichnung Grundvoraussetzung
für einen umweltfreundlichen Getränkekauf und den schonenden Umgang mit
Ressourcen. Wir brauchen eine klare Kennzeichnung von Einweg
beziehungsweise Mehrweg sowie die Angabe der Pfandhöhe auf der
Getränkeverpackung, damit die Täuschung des Verbrauchers von
Teilen der Einwegindustrie ein Ende hat“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
Die
Verpackungsverordnung schreibt vor, dass 80 Prozent der Getränke in
ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen und Mehrwegflaschen
abgefüllt werden müssen. Tatsächlich
liegt die derzeit erreichte Quote in Deutschland jedoch nur bei rund
vierzig Prozent, davon hauptsächlich Mehrwegflaschen.
„Um den Trend zu Einweg zu stoppen und Mehrweg zu stärken, müssen die
Verpackungen endlich so gekennzeichnet werden, dass der Käufer sie auf
den ersten Blick unterscheiden kann. Die Politik muss diese
Kennzeichnung vorschreiben – freiwillige Vereinbarungen
funktionieren nicht“, sagt der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster.
„Das wäre ein klares Signal von Bundesministerin Hendricks für den
Schutz des deutschen Mehrwegsystems und für den Erhalt von 150.000
Arbeitsplätzen in der Getränkewirtschaft.“
„Mehr
als zehn Jahre nach der Einführung des Einwegpfandes weiß noch immer
ein Großteil der Verbraucher nicht, dass es neben Mehrwegpfandflaschen
auch Einwegpfandflaschen
gibt“, sagt der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. (GFGH)
Günther Guder. „Die derzeitigen Kennzeichnungen von
Einwegflaschen reichen von versteckt und schlecht lesbar über gezielt
zweideutig formuliert bis hin zur Gesetzwidrigkeit.“ Laut Guder
entsteht so der Eindruck, dass die Einwegindustrie die
Unterscheidungsmerkmale
zwischen Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen gezielt zu verwischen
sucht, um auf diese Weise vom umweltfreundlichen Image wiederbefüllbarer
Flaschen zu profitieren.
„Wie
soll eine glaubwürdige Mehrwegschutzpolitik Fahrt aufnehmen, wenn nicht
einmal die Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg gelingt, die von drei
Bundesumweltministern
und der letzten Regierungskoalition im Koalitionsvertrag versprochen
wurde?“ fragt der Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V.,
Roland Demleitner und betont: „Jetzt ist es an Frau Hendricks, die Versäumnisse ihrer Amtsvorgänger endlich nachzuholen.“
Der Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg und ehemalige Staatssekretär,
Clemens Stroetmann, erklärt: „Der derzeit im Bundesrat
vorliegende Entwurf einer Kennzeichnungsverordnung hat in seiner
jetzigen Form kaum Aussichten auf eine Zustimmung der Bundesländer, weil
sie unter anderem den einwegorientierten Discountern die
Gesamtauszeichnung ganzer Ladenbereiche gestattet. Die Mehrheit des
Bundesrates erwartet zu Recht eine Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg
auf dem Produkt“, so Stroetmann.
„Ist dies kurzfristig nicht möglich, müsse die Kennzeichnung
jedenfalls in unmittelbarer Nähe zum Produkt vorgeschrieben werden.“
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