Aus dem Infobrief der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft.
Nach Äußerungen von EU-Vertretern steht
die öffentliche Daseinsvorsorge einschließlich der Wasserversorgung im
Freihandelsabkommen nicht zur Verhandlung. Konkrete Ergebnisse und
Festlegungen in den bisherigen Gesprächen geschweige denn Formulierungen
werden allerdings bisher nicht bekannt gegeben. Nach Ansicht der AöW
bestehen weiterhin berechtigte Gründe zur Skepsis.
Anfang Februar haben die Verhandler der
EU-Kommission auf zahlreichen Veranstaltungen in Deutschland über den
Stand der TTIP-Verhandlungen informiert. Die Veranstaltungen fanden im
Bayerischen Landtag, in der EU-Vertretung in Berlin und im
Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt. In diesen Gesprächen sind
die EU-Vertreter auch auf die öffentliche Daseinsvorsorge und die
Wasserversorgung eingegangen. Danach sei die öffentliche
Wasserversorgung nicht Verhandlungsgegenstand.
Das entpuppt sich aber als leere
Worthülse, wenn ein Papier der EU-Kommission, das am 10.02.2014 auf der
Veranstaltung in der EU-Vertretung in Berlin ausgelegt wurde genau
studiert wird. Zum Punkt „Und was ist mit der Garantie der
Daseinsvorsorge?“ heißt es in dem Papier: „Die Daseinsvorsorge, also
die Garantie für bestimmte grundlegende Dienstleistungen auf lokaler
Ebene, wird durch TTIP nicht angetastet werden. Europäische Unternehmen
sind im Dienstleistungssektor besonders wettbewerbsfähig. Ein
verbesserter Zugang zum US-Markt würde für sie riesige Chancen mit sich
bringen. Hier wollen wir mit dem Abkommen versuchen, für Europäische
Unternehmen, die in den Bereichen Energie, Transport oder
Wasserwirtschaft tätig sind, neue Möglichkeiten schaffen, auf dem
US-Markt tätig zu werden. Dies bedeutet nicht, dass umgekehrt
öffentliche Dienstleistungen in Deutschland und Europa durch TTIP
zwangsweise liberalisiert und privatisiert werden. Denn der besondere
Status von öffentlichen Dienstleistungen in der EU ist fest im EU
Vertrag verankert. Diese vertraglichen Vorgaben binden die EU auch auf
internationaler Ebene.“
Heißt das im Klartext, dass zwar die
europäischen Unternehmen in den öffentlichen Bereich in den USA
eindringen wollen, Europa aber abschotten? Wie soll das gelingen? Nach
Ansicht der AöW ist Wasser Gemeingut und keine übliche Handelsware,
sowohl in der EU als auch in den USA!
Nach unserer Ansicht ist die Skepsis
gegenüber den Aussagen der EU-Vertreter weiterhin berechtigt. Es wurde
nämlich bereits vor Beginn der Verhandlungen bekannt, dass im
EU-Verhandlungsmandat auch über „public utilities“ verhandelt werden
soll. Wenn dem nicht mehr so ist, sollte die EU das Verhandlungsmandat
veröffentlichen und über den aktuellen Verhandlungsprozess konkret
informieren – eine Forderung, die aktuell auch der Deutsche Städtetag in
einer seiner eigenen Meldungen stellt. Solange über diesen Punkt keine
neue Festlegung besteht und veröffentlicht wird, muss damit gerechnet
werden, dass über die öffentliche Daseinsvorsorge entgegen den
Beteuerungen der EU doch verhandelt wird.
Es stellt sich auch die Frage, wie eine
ausdrückliche Ausnahme für die öffentliche Daseinsvorsorge
vertragstechnisch im Abkommen ausgestaltet wird. Die EU-Kommission
verfolgt momentan den Ansatz einer „Negativliste“, was auf lange Sicht
nach Meinung von CEEP, in der auch die AÖW Mitglied ist, eine
Liberalisierung anderer, bisher nicht e
Quellen und weitere Informationen:
AöW Positionspapier zu den Verhandlungen der Europäischen Union über
Freihandelsabkommen – insbesondere unter Berücksichtigung der bisherigen
Informationen zu TTIP – CETA – TISA!, 27.01.2013 (http://www.aoew.de/media/publikatioonen/AoeW_Position_Freihandelsabkommen_und_Wasser_2013-01-27_final.pdf)
Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen – Deutsche Sektion des CEEP e.V. (bvöd), Meldung vom 20.01.2014 http://www.bvoed.de/nr.-92014-ceep-zu-negativlistenansatz-ttip.html
Deutscher Städtetag, PM vom 12.02.2014,
Städte drängen auf rasche Entlastung der Kommunen – Appell zum Schutz
der Daseinsvorsorge bei Handelsabkommen http://www.staedtetag.de/presse/mitteilungen/068781/index.html
Pressemeldung des Deutschen Bundestags “EU verspricht Transparenz bei TTIP”, vom 10.02.2014: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_02/2014_060/01.html

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen