Fast zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen zumindest manchmal Biolebensmittel.
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Bioprodukte stehen hoch im Kurs. Fast zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher (64 Prozent) kaufen zumindest manchmal Biolebensmittel, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigte. Label wie das EU-Biosiegel sollen dabei Orientierung geben. Welche Anforderungen die Produkte erfüllen müssen, um das EU-Biosiegel tragen zu dürfen, schreibt die EU-Öko-Verordnung vor. Die EU-Kommission hat heute einen Entwurf zur Überarbeitung der Verordnung veröffentlicht. Er sieht einheitlichere Standards vor. Es gebe aber Nachbesserungsbedarf, so der vzbv.
„Das Bio-Siegel soll das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte stärken. Der Ansatz, Standards zu vereinheitlichen, ist richtig. Ebenso wichtig ist es aber, dass die Vorgaben auch eingehalten und angemessen kontrolliert werden“, sagt Jutta Jaksche, Referentin Lebensmittel beim vzbv.
Der Verband begrüßt, dass sich die Vorgaben etwa für die
Kontrollen in den Ländern annähern werden und dass diese neben
Landwirten und Verarbeitern künftig auch die Händler einschließen. In
der Vergangenheit hatten die Mitgliedsstaaten zu viele Möglichkeiten,
die Verordnung individuell auszulegen. Positiv ist auch, dass Betriebe,
die ihre Waren mit dem Biosiegel kennzeichnen wollen, nun komplett auf
Bio umstellen müssen. Das heißt: Wer Biogemüse anbaut, muss auch seine
Rinder nach Biovorgaben halten. Das hatte der vzbv seit Langem
gefordert.
Kontrollen sicherstellen
Damit die Vorgaben auch durchgesetzt werden, müssen aus Sicht
des Verbands die notwendigen Ressourcen für Kontrollen zu Verfügung
stehen. Das sei derzeit nicht der Fall. Der vzbv wird sich in der
weiteren Diskussion über die Überarbeitung der Verordnung für eine
Stärkung der Kontrollen einsetzen. Er fordert zudem strengere Regelungen
für die Umweltfreundlichkeit von Verpackungen bei Bio-Lebensmitteln und
klarere Regeln für die Tierhaltung. Tierhaltung nach Biostandards solle
in Zukunft nicht nur nach der Zahl der Tiere pro Fläche und dem Alter
der Tiere bemessen werden. Die Verwendung bestimmter Rassen solle
verbindlich festgelegt werden.
Weiteren Verbesserungsbedarf sieht der vzbv in einheitlichen
Regeln und Kontrollen der Außerhausverpflegung. Statt verschiedener
nationaler und privatwirtschaftlicher Standards brauche es klare und
verbindliche Standards für Kantinen und für Restaurants. Derzeit ist
dieser Bereich von Land zu Land zu unterschiedlich geregelt: In Dänemark
und Frankreich beispielsweise gibt es nationale Vorgaben, in den
Niederlanden und in Großbritannien existieren private Regeln. In
Deutschland gibt es sowohl einen nationalen Standard wie auch Regeln der
Privatwirtschaft.
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