23. März 2014

Hartz IV-Beziehende sind defacto vom Mindestlohn ausgeschlossen


Der Mindestlohn kommt – aber mit Ausnahmen. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles (SPD) am vergangenen Mittwoch in Berlin. Die Parteichefs der großen Koalition einigten sich demnach auf zahlreiche Ausschlüsse vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. So soll für Hartz IV-Bezieher eine Karenzzeit eingeführt werden, in der sie keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Das bedeutet, dass es defacto keinen Mindestlohn für Hartz IV Betroffene gibt... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-vom-mindestlohn-ausgeschlossen-90016025.php

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