Berlin, 10. Januar
2014. Säfte von Valensina enthalten keine versteckten tierischen
Bestandteile mehr. Dies erklärte der Hersteller gegenüber der
Verbraucherorganisation foodwatch. Er reagierte damit auf die Beschwerden
zahlreicher Konsumenten. Bislang enthielt der Multivitaminsaft von Valensina
Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamine, der Orange-Ananas-Saft wurde mit
Schweinegelatine von Trübstoffen befreit - beides wurde auf dem Etikett nicht
angegeben.
Nachdem foodwatch im Sommer 2012 öffentlich gemacht hatte,
dass in vielen vermeintlich veganen oder vegetarischen Lebensmitteln
Tierprodukte versteckt sind, forderten zehntausende Verbraucher eine bessere
Kennzeichnung tierischer Bestandteile. Eine entsprechende E-Mail-Aktion von
foodwatch an die Bundesregierung unter www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere
unterzeichneten bis heute mehr als 80.000 Bürger. Einige Hersteller wie Eckes
Granini (Hohes C) oder Milram hatten nach der Kritik bereits ihre Rezepturen
geändert - nun folgte mit Valensina ein weiteres Unternehmen. Nach wie vor fehlt
aber eine gesetzliche Regelung: Enthält ein Lebensmittel tierische Bestandteile
muss dies nicht immer auf der Packung angegeben werden.
„Der nächste
Hersteller reagiert auf den Verbraucherprotest! Das zeigt: Wenn Konsumenten sich
zusammenschließen, können sie etwas erreichen“, erklärte Oliver Huizinga,
Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. „Trotzdem können Kunden
im Supermarkt nicht sicher sein, ob versteckte Tiere im Einkaufskorb landen.
foodwatch fordert: Wer auf tierische Bestandteile in Lebensmitteln aus
ethischen, religiösen oder anderen Gründen verzichten will, muss endlich auch
die Möglichkeit dazu bekommen. Wo Tier drin ist, muss auch Tier drauf stehen.“
Im deutschen Lebensmittelrecht gibt es keine verpflichtende Regelung
zur Kennzeichnung von Zutaten oder Zusatzstoffen tierischen Ursprungs oder zum
Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. Ob Aroma aus Geflügel in
Kartoffelchips oder Cystein (meist hergestellt aus Schweineborsten) zur
Mehlbehandlung in Bäckereien - auf der Verpackung muss dies bislang nicht
angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als "vegetarisch"
oder "vegan" kennzeichnen, kann dies alles oder nichts bedeuten. Denn die
Begriffe sind gerichtlich nicht definiert.
Um Transparenz und
Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf
vorgelegt. Die zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe
tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe
der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen,
Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses
zum Einsatz kommen. Wer vollständig auf Zutaten tierischen Ursprungs verzichten
möchte, muss die Möglichkeit dazu haben.
Im September hatte sich der
Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Begriffe "vegan" und "vegetarisch"
gesetzlich definiert werden sollen und die Bundesregierung aufgefordert, bei der
EU eine zeitnahe Regelung dafür einzufordern. Die Initiative greift aus Sicht
von foodwatch jedoch zu kurz: Bei Produkten wie Saft oder Chips erwarteten viele
Verbraucher schließlich keine tierischen Bestandteile - unabhängig davon, ob sie
explizit als "vegetarisch" beworben werden oder nicht. Auch wenn "vegetarisch"
und "vegan" gesetzlich definiert würden, blieben zahlreiche Kennzeichnungslücken
bestehen, beispielsweise für Aroma oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen
Ursprungs.
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