12. Januar 2014

Mythos "Hartz IV Armutszuwanderung" - Zahlen, Daten, Fakten von der Linksfraktion



Seit dem 1. Januar 2014 haben rumänische und bulgarische Staatsangehörige die gleichen Rechte wie alle anderen EU-Bürger auch. Dazu gehört der Grundsatz der Gleichbehandlung mit inländischen Staatsangehörigen. EU-Bürger dürfen in der gesamten EU arbeiten und sich für drei Monate grundsätzlich ohne Erlaubnis in jedem EU-Land aufhalten („Freizügigkeit“). Ein Anrecht auf längeren Aufenthalt haben z.B. Arbeitnehmer, Selbständige, Familienangehörige, Studierende und unter bestimmten Umständen auch Arbeitssuchende. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mythos-hartz-iv-armutszuwanderung-900159045.php

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