16. November 2019

DIGITALE-VERSORGUNG-GESETZ: BUNDESGESUNDHEITSMINISTER MISSACHTET ETHISCHE UND JURISTISCHE VORGABEN


Verstoß gegen das Völkerrecht

„Das am Donnerstag, dem 7. November 2019 im Bundestag in abschließender
Lesung zur Verabschiedung anstehende Digitale-Versorgung-Gesetz des
Bundesgesundheitsministers verstößt sowohl gegen den völkerrechtlich
verbindlichen „Nürnberger Kodex“ als auch gegen das 1983 vom
Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf informationelle
Selbstbestimmung“, betont Prof. Dr. Hannes Wandt, langjähriger Arzt und
Forscher in der Klinik für Onkologie des Klinikums Nürnberg und
Mitveranstalter der jüngst abgehaltenen IPPNW-Tagung Medizin und
Gewissen. „Es muss daher in der vorliegenden Fassung zurückgezogen
werden,“ ergänzte Wandt.

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte „Gesetz für
eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“
(Digitale-Versorgung-Gesetz) soll die gesetzlichen Krankenkassen
verpflichten, Sozial- und Krankheitsdaten aller ihrer Versicherten an den
GKV-Spitzenverband weiterzuleiten, die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, um diese für
Forschungszwecke verfügbar zu machen. Dies soll erfolgen, ohne die
Betroffenen zu informieren, ohne ihnen eine Möglichkeit zum Widerspruch
zu geben, geschweige denn ihre Zustimmung einzuholen oder die Daten von
Anfang an zu anonymisieren.

Im Nürnberger Ärzteprozess in Nachfolge des Nürnberger
Kriegsverbrecherprozesses wurde 1947 der „Nürnberger Kodex“ als
völkerrechtlich verbindliche Richtschnur für die Beteiligung von
Menschen an medizinischer Forschung verkündet. In nachfolgenden
Erklärungen und Gesetzen wurde dessen Rechtsfigur bestätigt, so u. a. im
Urteil des Bundesverfassungesgerichts von 1983 zur informellen
Selbstbestimmung und in Deklarationen des Weltärztebundes. Dieser Code
setzt den „Informed Consent“ als unabdingbare Voraussetzung für die
Forschung an Menschen voraus. Das heißt, er fordert deren freiwillige
Zustimmung nach bestmöglicher Aufklärung ein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...