„Das
heutige Urteil bestätigt genau das, was in der Debatte zur Reform des
Paragraphen 219a Strafgesetzbuch immer wieder von Sachverständigen und
der Opposition kritisiert wurde: Der neue 219a schafft keine
Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte – und erst recht keine
Informationsfreiheit für Frauen“, erklärt Cornelia Möhring,
stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der
Fraktion DIE LINKE zum heutigen Urteil gegen die Berliner Ärztinnen Dr.
Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer. Möhring weiter:
„Nun
zeigt sich, dass der ‚Kompromiss‘ nicht nur faul ist, weil sich die SPD
von der Union doppelt hat über den Tisch ziehen lassen. Er ist vor allem
faul, weil er eine rechtliche Situation schafft, die einfach nur absurd
ist. Die Berliner Ärztinnen wurden nun zwar nicht mehr dafür
verurteilt, dass sie auf ihrer Homepage darüber informieren,
Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie wurden nun verurteilt, weil
sie in einem Halbsatz über die Art und Weise informieren.
Informationsfreiheit sieht anders aus.
Solange es den Paragraphen
219a im Strafgesetzbuch gibt, können Abtreibungsgegner diesen weiter
nutzen, um Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu schikanieren und
einzuschüchtern. Und solange es den 219a gibt, suggeriert der Staat
Frauen, dass sie unmündig und nicht in der Lage seien,
verantwortungsvoll mit Informationen und ihren Körpern umzugehen.
Deshalb auf ein Neues: 219a streichen, keine Kompromisse.“
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