Frühzeitige
und umfassende Beteiligung beschleunigt Planungen – Geplante
Einschränkungen des Umweltrechts führen nur zu Verzögerungen
Berlin,
18.07.2018. Die Umweltverbände BUND, DUH und NABU sowie der
Umweltdachverband DNR haben den heute von der Bundesregierung
verabschiedeten Gesetzentwurf zur Beschleunigung
von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich als
ungeeignet kritisiert. Mit den geplanten Einschränkungen des
Umweltrechts und den damit zu erwartenden Klagen dagegen würden
Verfahren verzögert statt sie zu beschleunigen. Eine Beschleunigung
könne hingegen nur erreicht werden, wenn Umwelt- und Klimabelange von
Beginn an berücksichtigt und in einem frühzeitigen und umfassenden
partizipativen Beteiligungsprozess erörtert würden. Vor allem bei den
Straßenplanungen fehle eine vernünftige Priorisierung
zum Erhalt und zu einer sinnvollen Ergänzung des Straßennetzes wie auch
das frühzeitige Prüfen von Alternativen mit Nullvariante. Klima- und
Umweltschutz spielten bei den 1.300 Straßenbauprojekten de facto keine
Rolle.
Kritik
äußern die Umweltverbände auch an der geplanten Einführung der Regelung
für vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen für Straßen- und
Eisenbahnbauvorhaben, vor allem,
wenn diese den Artenschutz betreffen. Zwar hätten die Umweltverbände
durchaus Verständnis, wenn beispielsweise Brücken im Bestand zügig
saniert würden. Dies dürfe aber nicht zu einem Freifahrtschein für
jegliche Vorhaben werden, sondern müsse klar auf Projekte
zur Erhaltung des Bestandsnetzes beschränkt werden. Besonders im
Bereich der Bahn könne Planungsbeschleunigung ein Schlüssel für den
Erfolg der klimapolitisch notwendigen Verkehrswende sein. Deshalb müsse
auch zwischen den Vorschlägen für Schiene und Straße
unterschieden werden.
Konstruktive
Ansätze – wie die Ausweitung einer elektronischen
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einführung eines Projektmanagers für
Planfeststellungsverfahren – könnten
über die Vielzahl der Mängel des Gesetzentwurfes nicht hinwegtäuschen.
Teilweise seien die Vorschläge nach Einschätzung der Verbände gar
europarechtlich bedenklich.
Nach
Überzeugung der Umweltverbände werde die im Gesetzentwurf vorgesehene
Einführung und der Ausbau des Genehmigungstyps „Plangenehmigung mit
Umweltverträglichkeitsprüfung“
die Vollzugsbehörden eher verwirren und zu rechtlichen Unklarheiten
führen. Denn entweder müsse in der Praxis ein Planfeststellungsverfahren
durchgeführt werden, was eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit
Öffentlichkeitsbeteiligung voraussetze. Oder
es gehe eine Nummer kleiner ohne UVP und ohne
Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Plangenehmigung mit UVP vermische beide
Zulassungstypen und hebe die Vorteile beider Verfahren auf. „Im
Ergebnis weiß am Ende niemand, was zu tun ist, und der praktische
Vorteil
steht nur auf dem Gesetzespapier“, so die Verbände weiter.
Die
Verbände weisen ferner darauf hin, dass der Erörterungstermin die
einzige öffentliche Möglichkeit ist, Aspekte zum Vorhaben zu besprechen.
Hierauf zu verzichten, werde
schnell zum Bumerang und führe gerade nicht zu einer Beschleunigung –
Stuttgart 21 sei dazu ein mahnendes Beispiel. „Eine zielführende
Beschleunigung macht erst nach ausreichender Problemanalyse Sinn. Diese
ist bislang nicht zu erkennen. Mit einem unüberlegten
Vorgehen kann sich die gewünschte Beschleunigung schnell ins Gegenteil
verkehren“, betonten die Verbände.
Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich von:
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Naturschutzbund Deutschland
Gemeinsame Pressemeldung vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR)
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