18. Juli 2018

Ein gerechterer Rundfunkbeitrag bleibt Aufgabe für die Zukunft

„Das heutige Urteil sichert die Finanzierungsgrundlage von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Die Sender leisten einen wesentlichen Beitrag im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen Meinungsbildung, dafür müssen ihnen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Diesen Grundsatz hat das Gericht heute erneut bekräftigt. Das Urteil ist zu begrüßen“, erklärt Doris Achelwilm, Sprecherin für Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Klagen gegen den haushaltsgebundenen Rundfunkbeitrag in Bezug auf die Zweitwohnungen stattgegeben und sie ansonsten in der Sache abgewiesen hat. Achelwilm weiter:

„Weitere Kürzungen in den Budgets der Anstalten würden unmittelbar zu Lasten der Programmqualität, der Beschäftigten und vieler ‚festen Freien‘ in den Sendeanstalten gehen. Die Finanzierung durch allgemeine Beiträge ist immer auch eine Frage von Akzeptanz und Gerechtigkeit. Was bei diesem Urteil keine Rolle spielte: Die Haushaltsabgabe behandelt Ungleiche gleich. Wenn eine alleinerziehende Mutter genauso viel zahlt wie ein gutverdienendes Ehepaar, ist das eine unverhältnismäßige Belastung. Gerechter wäre eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welche die ökonomischen Verhältnisse der Beitragszahler stärker berücksichtigt als das aktuell der Fall ist. Der Rundfunkbeitrag sollte Geringverdienende, Rentner oder Studenten nicht zusätzlich belasten. Es wäre deshalb sehr zu begrüßen, wenn die Länder, deren Kompetenz zur Erhebung des Rundfunkbeitrags das BVe  rfG heute bestätigt hat, den Rundfunkbeitrag im Sinne der Gerechtigkeit deutlich nachbessern.“

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