„Das
heutige Urteil sichert die Finanzierungsgrundlage von ARD, ZDF und
Deutschlandfunk. Die Sender leisten einen wesentlichen Beitrag im Sinne
der öffentlichen Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen
Meinungsbildung, dafür müssen ihnen ausreichende Mittel zur Verfügung
stehen. Diesen Grundsatz hat das Gericht heute erneut bekräftigt. Das
Urteil ist zu begrüßen“, erklärt Doris Achelwilm, Sprecherin für
Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das den Klagen gegen den haushaltsgebundenen
Rundfunkbeitrag in Bezug auf die Zweitwohnungen stattgegeben und sie
ansonsten in der Sache abgewiesen hat. Achelwilm weiter:
„Weitere
Kürzungen in den Budgets der Anstalten würden unmittelbar zu Lasten der
Programmqualität, der Beschäftigten und vieler ‚festen Freien‘ in den
Sendeanstalten gehen. Die Finanzierung durch allgemeine Beiträge ist
immer auch eine Frage von Akzeptanz und Gerechtigkeit. Was bei diesem
Urteil keine Rolle spielte: Die Haushaltsabgabe behandelt Ungleiche
gleich. Wenn eine alleinerziehende Mutter genauso viel zahlt wie ein
gutverdienendes Ehepaar, ist das eine unverhältnismäßige Belastung.
Gerechter wäre eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
welche die ökonomischen Verhältnisse der Beitragszahler stärker
berücksichtigt als das aktuell der Fall ist. Der Rundfunkbeitrag sollte
Geringverdienende, Rentner oder Studenten nicht zusätzlich belasten. Es
wäre deshalb sehr zu begrüßen, wenn die Länder, deren Kompetenz zur
Erhebung des Rundfunkbeitrags das BVe rfG heute bestätigt hat, den
Rundfunkbeitrag im Sinne der Gerechtigkeit deutlich nachbessern.“
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