24. Mai 2018

Mehr Demokratie: Abstimmungen bei Verfassungsänderungen sollten selbstverständlich sein


+ Abstimmung zu Schwangerschaftsabbrüchen – In Irland sind Volksentscheide Routine +

In Irland findet am morgigen Freitag (25. Mai) zum 39. Mal eine Abstimmung über die Verfassung statt. „Irland ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie umstrittene Themen gemeinsam mit der Bevölkerung diskutiert und entschieden werden können“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Eine per Losverfahren bestimmte und repräsentative Bürgerversammlung hatte dem Parlament den Vorschlag gemacht, den Verfassungszusatz abzuändern und ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Abtreibungen erlaubt. Das Parlament schloss sich dem Vorschlag an, so dass es nun zu einem verbindlich vorgeschriebenen Verfassungsreferendum kommt. 

„Die Bürgerinnen und Bürger können damit ihre vor 35 Jahren getroffene Entscheidung nochmals auf den Prüfstand stellen und gegen einen Vorschlag abwägen, der wiederum von Bürgerseite erarbeitet wurde. Damit werden die Iren in vorbildlicher Weise gleich in mehreren Schritten an der Verfassungsgebung beteiligt“, sagt Beck. Mustergültig sei zudem die unabhängige Referendum Commission, die für die Bekanntmachung und Erläuterung der Abstimmung zuständig ist.

Die Iren entscheiden direktdemokratisch, ob der 1983 eingeführte und 1992 ergänzte Artikel 40.3.3 der Verfassung geändert und Schwangerschaftsabbrüche zukünftig unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollen. Nach einer intensiven Kampagne der katholischen Kirche hatten 1983 mehr als zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger dafür gestimmt, Schwangerschaftsabbrüche oder die Hilfeleistung dabei mit bis zu 14 Jahren Gefängnis zu bestrafen, sofern nicht das Leben der Mutter gefährdet ist. 1992 wurden – ebenfalls per Volksentscheid – Reisen ins Ausland und Informationen zu Verhütung und Schwangerschaftsabbrüchen straffrei gestellt.

In Irland gehören Volksentscheide zur politischen Routine. Auch in der Schweiz und den meisten US-Bundesstaaten sind Referenden bei allen Verfassungsänderungen zwingend vorgeschrieben. In anderen EU-Mitgliedstaaten fanden einzelne Volksabstimmungen zu Verfassungsfragen statt. In Deutschland gibt es die sogenannten obligatorischen Verfassungsreferenden nur auf Länderebene, in Hessen und in Bayern. 
Mehr Demokratie fordert, die Bürgerinnen und Bürger auch auf Bundesebene abstimmen zu lassen. „Die große Koalition hat eine Expertenkommission zur Demokratiereform angekündigt“, erklärt Beck. „Wir brauchen Abstimmungen über Verfassungsänderungen und vor allem auch aus der Bevölkerung heraus initiierte Volksbegehren und -entscheide auch in Deutschland.“


+++ Hintergrund: 

In Irland tagte seit 2012 ein vom Parlament einberufener Verfassungskonvent, bestehend aus 33 Mitgliedern aus der Politik, 66 Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft und einem unabhängigen Vorsitz. Aufgabe des Konvents war es, über wesentliche Verfassungsfragen zu diskutieren und dem Parlament Vorschläge dazu zu unterbreiten. 2016 setzte die neu gewählte Regierung mit der sogenannten Citizens‘ Assembly eine vergleichbare Versammlung ein: 99 repräsentativ und per Zufallsauswahl ausgewählte Bürgerinnen und Bürger berieten über grundsätzliche politische Fragen – unter anderem das im 8. Verfassungszusatz geregelte Thema Schwangerschaftsabbruch.

Mehr Demokratie Faktenpapier - Direkte Demokratie in Irland: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksabstimmungen_in_irland.pdf

Details zur aktuellen Abstimmung in Irland: https://www.sudd.ch/event.php?lang=en&id=ie012018

Informationen zur Citizens‘ Assembly (englisch): https://www.citizensassembly.ie/en/
 
Informationen zur Referendum Commission (englisch): https://www.refcom.ie/

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