9. Juli 2017

Windenergie stellt sich Regelenergiemarkt



Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten neuen Ausschreibungsbedingungen für den Regelenergiemarkt. Über die Teilnahme können Windenergieanlagen nun einen Beitrag für die Systemstabilität leisten. Dies wird helfen die fossile Restlast zu reduzieren. „Unserer Branche wird ermöglicht Verantwortung zu übernehmen und einen stärkeren Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Der Gesetzgeber bleibt gefordert, der Windenergie weitere Wege in den Markt zu öffnen“, so BWE-Präsident Hermann Albers.

Die Teilnahme von Erneuerbaren Energien am Regelenergiemarkt ist ein wichtiger Baustein für die Transformation des Energieversorgungssystems. Nach den Ausschreibungsbedingungen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve müssen diese nun auch für Primärregelleistung überarbeitet werden. Auch an diesem Markt müssen Windenergieanlagen teilnehmen können. Der BWE fordert dafür u.a. die getrennte Ausschreibung von negativer und positiver Regelleistung. Zudem müssen auch hier stündliche Produktlängen und kalendertägliche Ausschreibungen eingeführt werden.

„Die Bundesnetzagentur ist einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Weitere Schritte müssen nun folgen“, fordert Hermann Albers. „Insbesondere begrüßen wir die kalendertägliche Ausschreibung, die Ausnahmen von der Mindestangebotsgröße von 5 MW und die Möglichkeit der regelzonenübergreifenden Besicherung.“

Der BWE fordert für eine gute Integration fluktuierender Erzeuger noch kürzere Produktlängen, die Viertelstundenprodukte bei der Minutenreservearbeit einschließen. Kürzere Produktlängen erhöhen die Prognosesicherheit und tragen dazu bei, mehr Regelleistung aus fluktuierenden Energieträgern bereitzustellen. Außerdem würde dadurch eine bessere Abstimmung zwischen der Teilnahme an den Regelenergiemärkten und der Vermarktung am Day-Ahead-Markt ermöglicht. Und schließlich ist ein regelzonenübergreifendes Pooling erforderlich, damit regional unterschiedliche Wetterbedingungen genutzt werden können. Dies erhöht bei der Vermarktung eines Windenergie-Pools ebenfalls die Prognosesicherheit und erleichtert kleineren Anbietern den Markteintritt.

Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten neuen Ausschreibungsbedingungen für den Regelenergiemarkt sind unter dem diesem Link verfügbar.

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