3. Juli 2017

Nutztierhaltungsstrategie des Landwirtschaftsministeriums enttäuscht auf vielen Ebenen

VIER PFOTEN fordert bessere und rechtlich bindende Haltungsvorgaben für sogenannte Nutztiere
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© VIER PFOTEN, Fred Dott
Hamburg, 03. Juli 2017 – Die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN kritisiert die durch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt veröffentlichte Nutztierhaltungsstrategie. Die Strategie ist mehr Bestandsaufnahme des Status quo, als ein konkreten Fahr- oder Zeitplan zur Verbesserung der Nutztierhaltung.
Ina Müller-Arnke, Nutztierexpertin VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz:

„Anstatt die dringend notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu adressieren, setzt das BMEL weiterhin auf freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft, welche weder behördlich kontrolliert, noch sanktioniert werden können. Mehr Tierschutz kann man allein mit freiwilligen Vereinbarungen der Wirtschaftsbeteiligten nicht erzielen. Das ist, als würde die Automobilindustrie die Anforderungen für den TÜV selbst bestimmen dürfte.“


Freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft statt rechtlich bindende Vorgaben
Bei den meisten dieser freiwilligen Vereinbarungen handelt es sich lediglich um Bekenntnisse der Wirtschaft, sich zukünftig an seit Jahrzehnten bestehende Gesetze zu halten, so z.B. bei der freiwilligen Vereinbarung zum Ausstieg aus dem Schnabelkupieren von Legehennen. Auch das routinemäßige Kürzen von Ringelschwänzen ist seit 1994 EU-weit verboten, wird aber seit Jahren geduldet und soll sogar unter dem geplanten staatlichen Tierwohllabel weiterhin erlaubt sein und als mehr Tierwohl verkauft werden.


Änderungen im Ordnungsrecht fehlen
Der geplanten Nutztierhaltungsstrategie fehlt es an Ausstiegsplänen und Änderungen im Ordnungsrecht, so z.B. ein Verbot bestimmter Haltungspraktiken wie die Anbindehaltung von Rindern und Kastenstandhaltung von Sauen, als auch rechtlich bindende Haltungsvorgaben für adulte Rinder, Wassergeflügel, Puten und kleine Wiederkäuer.


Ina Müller-Arnke:
„Würde sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Zweifelsfall tatsächlich für mehr Tierwohl entscheiden, wie er im Rahmen seiner Nutztierhaltungsstrategie behauptet, dann würde er nicht die Wirtschaft die Tierschutzmaßnahmen selbst bestimmen lassen, sondern selbst konkrete, für alle verbindliche Tierwohlmaßnahmen schaffen, die tierschutzwidrige Praktiken konsequent verbieten.“

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