„Der EuGH hat die
Mitbestimmungsrechte deutscher Beschäftigter in transnationalen
Unternehmen bestätigt. Damit ist die Strategie der ewigen Feinde der
Mitbestimmung, diese in Deutschland über den Umweg Europa zu schwächen,
fehlgeschlagen. Das ist ein Grund zur Freude. Verheerend ist jedoch,
dass die EU-Kommission den Mitbestimmungsgegnern zu Hilfe gekommen ist
und die Position, dass die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland
gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Diskriminierungsverbot
verstößt, gestützt hat. Die EU-Kommission hat in diesem Prozess wieder
einmal ihre neoliberale, arbeitnehmerfeindliche Fratze gezeigt“, erklärt
Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Klage
eines TUI-Kleinaktionärs. Krellmann weiter:
„Unternehmen, die Mitbestimmung auf europäischer Ebene organisieren
wollen, steht das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft zur
Verfügung. Es ist klar, dass private Kapitalinteressen versuchen, das
Europarecht als Hebel zu nutzen, um sich endlich dort durchzusetzen, wo
es ihnen auf nationaler Ebene bisher nicht gelungen ist. Deswegen sagt
DIE LINKE: Weg mit dem Europa der Banken und Konzerne, für ein Europa
der Beschäftigten und der Solidarität! Wir müssen verhindern, dass
Mitbestimmungsrechte in Deutschland über den Umweg Europa eingeschränkt
werden, und sollten daran arbeiten, sie auch auf der europäischen Ebene
zu verankern.“
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