18. Juli 2017

Mitbestimmungsfeinde scheitern vor EuGH

„Der EuGH hat die Mitbestimmungsrechte deutscher Beschäftigter in transnationalen Unternehmen bestätigt. Damit ist die Strategie der ewigen Feinde der Mitbestimmung, diese in Deutschland über den Umweg Europa zu schwächen, fehlgeschlagen. Das ist ein Grund zur Freude. Verheerend ist jedoch, dass die EU-Kommission den Mitbestimmungsgegnern zu Hilfe gekommen ist und die Position, dass die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Diskriminierungsverbot verstößt, gestützt hat. Die EU-Kommission hat in diesem Prozess wieder einmal ihre neoliberale, arbeitnehmerfeindliche Fratze gezeigt“, erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Klage eines TUI-Kleinaktionärs. Krellmann weiter:

„Unternehmen, die Mitbestimmung auf europäischer Ebene organisieren wollen, steht das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft zur Verfügung. Es ist klar, dass private Kapitalinteressen versuchen, das Europarecht als Hebel zu nutzen, um sich endlich dort durchzusetzen, wo es ihnen auf nationaler Ebene bisher nicht gelungen ist. Deswegen sagt DIE LINKE: Weg mit dem Europa der Banken und Konzerne, für ein Europa der Beschäftigten und der Solidarität! Wir müssen verhindern, dass Mitbestimmungsrechte in Deutschland über den Umweg Europa eingeschränkt werden, und sollten daran arbeiten, sie auch auf der europäischen Ebene zu verankern.“ 

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