20. Juli 2017

Ein Jahr Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert schlechte Umsetzung durch den Handel und fordert gesetzliche Nachbesserungen


Testbesuche der DUH zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären Handel belegen mangelhafte Rücknahmepraxis und weitgehend fehlende Verbraucherinformationen – Onlinehandel stiehlt sich durch paketgestützte Rückgabe aus der Verantwortung – DUH fordert Vollzug der Bundesländer, verbraucherfreundliche Informationen und konsequente Rücknahme von Elektroaltgeräten – Onlinehandel muss sich an stationären Sammelstellen beteiligen – Auch Discounter müssen zur Rücknahme verpflichtet werden

Berlin, 20.7.2017: Seit dem 24.7.2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über deren Rückgabemöglichkeiten. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) setzt der Handel die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten sehr schlecht um. Bundesweite und umfangreiche Testbesuche der DUH in Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten ergaben zahlreiche Gesetzesverstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten und eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten.

Bei den Testbesuchen schnitten Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic und Obi besonders schlecht ab. Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile umsetzbar ist, belegen die sehr guten Testergebnisse der Unternehmen Globus Baumarkt, Medimax und Hellweg. Die DUH fordert den Handel auf, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und das Angebot verbraucherfreundlicher Informationen sowie eine anstandslose Geräterücknahme zu gewährleisten. Die Bundesländer müssen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Handels zu Elektroaltgeräten endlich kontrollieren. Gleichzeitig kündigt die DUH weitere Testbesuche an und wird gegen festgestellte Gesetzesverstöße rechtlich vorgehen.

„Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte überhaupt abgeben können. Noch immer hält sich ein Großteil der Händler nicht an gesetzliche Informationspflichten. Bei rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult. Ohne solche Informationen werden Verbraucher aber keine Elektrogeräte in Bau- und Elektromärkten abgeben“, kritisiert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. So konnten unter anderem bei Conrad Electronic, Bauhaus oder Galeria Kaufhof keine schriftlichen Informationen gefunden werden. Bei B1 Discount Baumarkt war die Rücknahme erst möglich, nachdem das Personal durch den Testbesucher auf das vorhandene Hinweisschild aufmerksam gemacht wurde. Nach Einschätzung der DUH reicht es auch nicht aus, nur im Internet auf Rückgabemöglichkeiten hinzuweisen. Verbraucherinformationen müssen zwingend in der jeweiligen Verkaufsstelle zur Verfügung gestellt werden.

Bei insgesamt neun von 25 untersuchten Händlern konnten Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage „ausnahmsweise“ abgegeben werden. So hieß es bei Galeria Kaufhof, dass eine Rückgabe nur möglich sei, wenn auch ein Neugerät gekauft wird. Bei Sconto wollte das Verkaufspersonal nur Gerätearten zurücknehmen, die auch zum Angebot von Sconto gehören. Dabei ist die Abgabe von Kleingeräten unter 25 cm nicht an den Neukauf eines Gerätes oder das Produktsortiment im Laden gebunden.

„Es kann nicht sein, dass große Handelsunternehmen die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigern. Die Rücknahmeverpflichtung gilt inzwischen seit einem Jahr und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für ein Fehlverhalten. Zudem ist es an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass Handelsverbände die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten, mit dem Hinweis auf die geringen Sammelmengen, für überflüssig halten, während sie den Kunden eine Abgabe verweigern und so schwer wie möglich machen“, kritisiert der Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH Thomas Fischer.

Der Handel muss die Rücknahmepflicht endlich ernst nehmen, denn die Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register legen nahe, dass die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 nicht erreicht wird. Dies liegt unter anderem an den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen der Vertreiber. Diese haben in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den insgesamt in Deutschland anfallenden etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr ist das erschreckend wenig.

Weitere Gründe für die bislang geringen Sammelmengen von Elektroaltgeräten sind die schlechten gesetzlichen Vorgaben im ElektroG. Durch Ausnahmeregelungen muss nur ein Bruchteil der Händler tatsächlich Geräte zurücknehmen. „Es ist absurd: Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Deshalb muss der Gesetzgeber nachbessern und die Rücknahme von Kleingeräten bei allen Händlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern verpflichtend machen“, fordert Fischer. 

Außerdem kann sich der Onlinehandel durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote aus der Verantwortung stehlen. Die DUH kritisiert, dass viele Internethändler den Verbrauchern eine Rücknahme nur durch einen Paketversand anbieten. „Wenn der Verbraucher bei einem rücknahmeverpflichteten Onlinehändler ein Elektrokleingerät zurückgeben will, dann muss er es aufwendig einpacken. Das schreckt viele Verbraucher ab und genau darauf spekuliert der Onlinehandel. Zudem eignen sich zum Beispiel ausgediente Energiesparlampen oder beschädigte Hochenergieakkus nicht für den Paketversand. Deshalb müssen sich Onlinehändler am Aufbau und der Unterhaltung von stationären Sammelstellen beteiligen“, fordert Metz.

Hintergrund:

Seit dem 24.7.2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Geräte können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden als bei denjenigen, von denen sie erworben wurden. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an den Kauf eines Gerätes gebunden. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

Links:

·         DUH-Testergebnisse des stationären Handels: http://l.duh.de/p170720
·         Das Verbraucherinformationsblatt der DUH zur Altgeräterückgabe zum Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten finden Sie unter: http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/

·         Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten: http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

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