Testbesuche
der DUH zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären Handel
belegen mangelhafte Rücknahmepraxis und weitgehend fehlende
Verbraucherinformationen – Onlinehandel
stiehlt sich durch paketgestützte Rückgabe aus der Verantwortung – DUH
fordert Vollzug der Bundesländer, verbraucherfreundliche Informationen
und konsequente Rücknahme von Elektroaltgeräten – Onlinehandel muss sich
an stationären Sammelstellen beteiligen –
Auch Discounter müssen zur Rücknahme verpflichtet werden
Berlin, 20.7.2017:
Seit dem 24.7.2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von
Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über deren
Rückgabemöglichkeiten. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
setzt der Handel die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten
sehr schlecht um. Bundesweite und umfangreiche Testbesuche der DUH in
Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten ergaben
zahlreiche Gesetzesverstöße gegen die Rücknahmepflicht von
Elektroaltgeräten und eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher
Informationspflichten.
Bei
den Testbesuchen schnitten Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic
und Obi besonders schlecht ab. Dass eine verbraucherfreundliche
Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten
problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile umsetzbar ist, belegen
die sehr guten Testergebnisse der Unternehmen Globus Baumarkt, Medimax
und Hellweg. Die DUH fordert den Handel auf, seinen gesetzlichen
Pflichten nachzukommen und das Angebot verbraucherfreundlicher
Informationen sowie eine anstandslose Geräterücknahme zu gewährleisten.
Die Bundesländer müssen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des
Handels zu Elektroaltgeräten endlich kontrollieren. Gleichzeitig kündigt
die DUH weitere Testbesuche an und wird gegen
festgestellte Gesetzesverstöße rechtlich vorgehen.
„Viele
Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und
bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte überhaupt abgeben
können. Noch immer hält
sich ein Großteil der Händler nicht an gesetzliche
Informationspflichten. Bei rund der Hälfte der getesteten Händler
fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult. Ohne
solche Informationen werden Verbraucher aber keine Elektrogeräte in
Bau- und Elektromärkten abgeben“, kritisiert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin
Barbara Metz. So konnten unter anderem bei Conrad Electronic,
Bauhaus oder Galeria Kaufhof keine schriftlichen Informationen gefunden
werden. Bei B1 Discount Baumarkt war die Rücknahme erst möglich, nachdem
das Personal durch den Testbesucher auf das
vorhandene Hinweisschild aufmerksam gemacht wurde. Nach Einschätzung
der DUH reicht es auch nicht aus, nur im Internet auf
Rückgabemöglichkeiten hinzuweisen. Verbraucherinformationen müssen
zwingend in der jeweiligen Verkaufsstelle zur Verfügung gestellt werden.
Bei
insgesamt neun von 25 untersuchten Händlern konnten Elektrokleingeräte
nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage „ausnahmsweise“ abgegeben
werden. So hieß es bei Galeria
Kaufhof, dass eine Rückgabe nur möglich sei, wenn auch ein Neugerät
gekauft wird. Bei Sconto wollte das Verkaufspersonal nur Gerätearten
zurücknehmen, die auch zum Angebot von Sconto gehören. Dabei ist die
Abgabe von Kleingeräten unter 25 cm nicht an den Neukauf
eines Gerätes oder das Produktsortiment im Laden gebunden.
„Es
kann nicht sein, dass große Handelsunternehmen die Rücknahme von alten
Elektrogeräten verweigern. Die Rücknahmeverpflichtung gilt inzwischen
seit einem Jahr und es gibt
keine nachvollziehbaren Gründe für ein Fehlverhalten. Zudem ist es an
Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass Handelsverbände die
Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten, mit dem Hinweis auf die
geringen Sammelmengen, für überflüssig halten, während sie
den Kunden eine Abgabe verweigern und so schwer wie möglich machen“, kritisiert der Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH
Thomas Fischer.
Der
Handel muss die Rücknahmepflicht endlich ernst nehmen, denn die Zahlen
der Stiftung Elektro-Altgeräte Register legen nahe, dass die gesetzliche
Sammelquote für Elektroaltgeräte
von 45 Prozent für das Jahr 2016 nicht erreicht wird. Dies liegt unter
anderem an den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen der Vertreiber.
Diese haben in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott
zurückgenommen. Im Vergleich zu den insgesamt in Deutschland
anfallenden etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr ist das
erschreckend wenig.
Weitere
Gründe für die bislang geringen Sammelmengen von Elektroaltgeräten sind
die schlechten gesetzlichen Vorgaben im ElektroG. Durch
Ausnahmeregelungen muss nur ein Bruchteil
der Händler tatsächlich Geräte zurücknehmen. „Es ist absurd:
Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als
Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen.
Deshalb muss der Gesetzgeber nachbessern und die Rücknahme von
Kleingeräten bei allen Händlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100
Quadratmetern verpflichtend machen“, fordert Fischer.
Außerdem
kann sich der Onlinehandel durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote
aus der Verantwortung stehlen. Die DUH kritisiert, dass viele
Internethändler den Verbrauchern eine
Rücknahme nur durch einen Paketversand anbieten. „Wenn der
Verbraucher bei einem rücknahmeverpflichteten Onlinehändler ein
Elektrokleingerät zurückgeben will, dann muss er es aufwendig einpacken.
Das schreckt viele Verbraucher ab und genau darauf spekuliert
der Onlinehandel. Zudem eignen sich zum Beispiel ausgediente
Energiesparlampen oder beschädigte Hochenergieakkus nicht für den
Paketversand. Deshalb müssen sich Onlinehändler am Aufbau und der
Unterhaltung von stationären Sammelstellen beteiligen“, fordert
Metz.
Hintergrund:
Seit
dem 24.7.2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei
Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens
400 Quadratmetern verkaufen – bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Geräte können
auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden als bei denjenigen, von
denen sie erworben wurden. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe
von bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an
den Kauf eines Gerätes gebunden. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht
kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
In
Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte
verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und
der Wiederverwendung bzw. dem Recycling
zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im
Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet,
kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass
die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht
behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.
Links:
·
DUH-Testergebnisse des stationären Handels:
http://l.duh.de/p170720
·
Das
Verbraucherinformationsblatt der DUH zur Altgeräterückgabe zum Download
für Händler sowie Informationen über die Rechte von Verbrauchern und
die Pflichten von Händlern
bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten finden Sie unter:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
·
Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten:
http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
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