22. Juni 2017

zivilgesellschaft-staerken - Attac Deutschland  - www.attac.de

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Im November vergangenen Jahres hat das Hessische Finanzgericht ein
eindeutiges Urteil gefällt: Attac war und ist gemeinnützig. In dem
Urteil widersprach das Gericht jedem einzelnen der vom Finanzamt
Frankfurt vorgebrachten Argumente in bemerkenswerter Deutlichkeit; eine
Revision ließ das Gericht nicht zu. Mit dieser Ohrfeige für das
Finanzamt, das das Engagement von Attac über Jahre hinweg mit dem
unberechtigten Entzug der Gemeinnützigkeit behindert hatte, hätte ein
Schlusspunkt gesetzt sein können.Doch jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium eingemischt – deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung!




Denn das Schäuble-Ministerium hat jetzt nach eigener Aussage dem
Finanzamt Frankfurt die Weisung erteilt, beim Bundesfinanzhof eine
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Mit seiner
Einmischung unterstreicht das Ministerium die politische Dimension
dieser juristischen Auseinandersetzung. Es steht zu befürchten, dass
sich auch für das Finanzministerium politisches Engagement und
Gemeinnützigkeit gegenseitig ausschließen – ein Trugschluss, der nicht
nur für Attac, sondern für eine demokratische Gesellschaft als Ganzes
weitreichende negative Folgen haben kann. Dabei hatte das Hessische
Finanzgericht bestätigt: „Die Betätigung gemeinnütziger Organisationen
muss dabei auch die politische Ebene tangieren können, ansonsten droht
ein faktisches Leerlaufen ihres Engagements innerhalb unserer
Zivilgesellschaft.“










Damit geht die Auseinandersetzung für eine starke Zivilgesellschaft
in eine weitere Runde, die nicht nur viel Engagement und einen langen
Atem erfordert, sondern auch viel Geld kosten wird. Der Einsatz für
eine gerechtere Welt darf nicht vom Wohlwollen eines Bundesministeriums
abhängen – helfen Sie uns mit einer Spende unter www.attac.de/zivilgesellschaft-staerken dabei, diese Auseinandersetzung endlich zu einem guten Abschluss zu bringen!

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