Kein Einspruch von der EU: Die Bundesregierung kann das Gesetz zur Luftreinhaltung ändern. Gerichte müssen bei der Überschreitung von Werten nicht direkt Fahrverbote verhängen, wenn andere Maßnahmen greifen. Die Grenzwerte selbst bleiben gleich.
Von Barbara Schmidt-MatternEU-Kommission - Grünes Licht für Änderung des Luftreinhaltegesetzes
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