18. Februar 2019

EU-Kommission - Grünes Licht für Änderung des Luftreinhaltegesetzes

Kein Einspruch von der EU: Die Bundesregierung kann das Gesetz zur Luftreinhaltung ändern. Gerichte müssen bei der Überschreitung von Werten nicht direkt Fahrverbote verhängen, wenn andere Maßnahmen greifen. Die Grenzwerte selbst bleiben gleich.
Von Barbara Schmidt-Mattern



EU-Kommission - Grünes Licht für Änderung des Luftreinhaltegesetzes

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