18. Februar 2019

Bundesregierung muss jetzt liefern: Klimaschutz im Gebäudebereich braucht konkrete Maßnahmen


Einsetzung der Gebäudekommission offenbar abgesagt – Deutsche Umwelthilfe fordert Maßnahmenplan zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich

Berlin, 18.2.2019: Laut Medienberichten möchte die Bundesregierung die Kommission „Zukunft der Gebäude“ absagen. Nach der langwierigen Diskussion über ihre Einsetzung kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) diese Entscheidung. Ein Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich bleibt aber notwendig. Ein solcher Maßnahmenplan muss spätestens im Juni 2019 als Beitrag für das geplante Klimaschutzgesetz vorliegen.

Dazu erklärt Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Uns kommt es auf wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich an. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung Taten angekündigt, geliefert hat sie bis heute nicht. Die Absage der Gebäudekommission ist ein weiterer Tiefpunkt für den Klimaschutz beim Bauen und Wohnen. Dabei drängt die Zeit: Die Bundesregierung und ihre Experten müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und ein konkretes Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich vorlegen.“

Ein Maßnahmenplan für den Gebäudebereich muss zu einer CO2-Einsparung von mindestens 50 Millionen Tonnen bis 2030 führen. Zu dieser Einsparung hat sich die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzplan verpflichtet. Notwendig ist dafür ein anspruchsvoller Niedrigstenergiestandard für Neubauten, eine deutliche Erhöhung der Sanierungsrate für Bestandsgebäude und eine Wärmeversorgung auf der Basis von erneuerbaren Energien. Da der bereits vorliegende Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes weit hinter diesen Forderungen zurückbleibt, muss dieser deutlich nachgebessert oder gar ganz zurückgezogen werden.

Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz der DUH: „Dieser aktuelle Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hilft nicht, er rückt die Erreichung der Klimaziele in weitere Ferne. Im Entwurf möchte die Bundesregierung den Energiestandard auf dem heutigen Niveau festschreiben. Das ist Irrsinn: Um die Klimaziele zu erreichen, müssten damit auch die Neubauten von heute vor 2050 noch einmal saniert werden. Das kostet zusätzlich und belastet Eigentümer und Mieter.“

Im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes soll lediglich das geltende Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (ENEV)-2016 fortgeschrieben werden. Dagegen fordert die DUH eine Anhebung auf den KfW-40 Standard. Zudem müssen Schlupflöcher und bürokratische Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Doch nicht nur der Neubau braucht bessere energetische Standards. Um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, bedarf es vor allem einer höheren Sanierungsrate von mindestens zwei Prozent bei Bestandsgebäuden. Diese liegt aktuell bei unter einem Prozent. Entscheidend ist aber auch die Sanierungstiefe – wenn saniert wird, dann richtig und auf einen guten Standard.

Hintergrund:
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell verabschiedeten Maßnahmen nicht erreichbar. Für das langfristige Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 müssen aufgrund langer Investitionszyklen bereits heute die richtigen Weichen gestellt werden; heutige Neubauten müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein.

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