18. Februar 2019

Bundesländer fordern Videokameras in Schlachthöfen

VIER PFOTEN begrüßt Bundesratsinitiative von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
 
VIER PFOTEN_2017-07-11_028.jpgOchse im Schlachthof © VIER PFOTEN
Berlin / Hamburg, 15. Februar 2019 - Heute haben die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der die verpflichtende Installation von Videokameras an Schlachthöfen vorsieht. Das Überwachungssystem soll insbesondere in tierschutzrelevanten Bereichen der Schlachthöfe installiert werden. Die Stiftung VIER PFOTEN begrüßt diesen Schritt hin zu mehr Tierschutz und fordert den Bundesrat auf, dem Antrag nach der Beratung im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zuzustimmen.
Ina Müller-Arnke, Agraringenieurin und Nutztierexpertin bei VIER PFOTEN: „Die Schlachthofskandale der letzten Monate und Jahre haben gezeigt, dass mitunter grauenvollen Zustände auf deutschen Schlachtbetrieben herrschen. Eine Videoüberwachung an Schlachthöfen, wie sie beispielsweise schon in Großbritannien Pflicht ist, kann Tierleid mindern. Sie ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere bei der Anlieferung, Betäubung und Entblutung ein besseres Kontrollsystem zu etablieren. Wichtig ist, dass Veterinäre jederzeit Zugang zu den Daten haben, dass diese manipulationssicher aufbewahrt werden und dass das Kontrollpersonal auf den Schlachthöfen aufgestockt wird.“
Immer wieder kommt es auf Schlachthöfen zu eklatanten Tierschutzmissständen. Tiere, die nicht mehr laufen können, werden von Anhängern gezerrt, Betäubungen werden nicht richtig gesetzt, Tiere bluten aus, obwohl sie noch bei Bewusstsein sind, Schweine gelangen bei vollem Bewusstsein in brühend heißes Wasser, obwohl sie längst hätten tot sein müssen. Grund für diese vielfach dokumentierten Missstände ist ein System, das auf Stückzahl und Profit ausgerichtet ist.
„Neben Videoaufzeichnungen sind Schulungen des Personals im Umgang mit Tieren, eine fachgerechte Wartung und Betreuung der Betäubungsgeräte, bessere Bedingungen bei der Anlieferung der Tiere und günstigere bauliche Voraussetzungen zum Treiben der Tiere sowie Sanktionen bei schweren Tierschutzverstößen Maßnahmen, die so schnell wie möglich angegangen werden müssen“, so Müller-Arnke abschließend.
 

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