18. April 2018

EU-Gerichtshof zu Urwald Bialowieza - Naturschutz geht vor Wirtschaftsinteressen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat klargestellt, dass die Fällaktionen im polnischen Bialowieza-Urwald rechtswidrig sind. In das Areal dürfe nicht eingegriffen werden. Umweltschützer fordern jetzt, das gesamte Gebiet des Urwalds auf polnischer Seite als Nationalpark auszuweisen.
Von Tonia Koch und Florian Kellermann



EU-Gerichtshof zu Urwald Bialowieza - Naturschutz geht vor Wirtschaftsinteressen

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