„Die Grundsteuer-Einheitswerte von
1964 und 1935 sind offensichtlich verfassungswidrig. Die Bundesregierung
verschleppt seit Jahren eine unvermeidliche Reform. Wenn deswegen das
Verfassungsgericht die Steuer aussetzt, brechen den Kommunen massiv
Einnahmen weg. Das wäre fatal für ohnehin chronisch unterfinanzierte
Städte und Gemeinden“, kommentiert Fabio De Masi, Finanz- und
Steuerexperte der Fraktion DIE LINKE, die heutige mündliche Verhandlung
des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der
Grundsteuer-Einheitswerte. De Masi weiter:
„Ein Reformentwurf der Bundesländer lag 2016 vor, aber die
Bundesregierung sabotierte eine Befassung des Bundestages. Sie trägt
somit die Verantwortung für das mögliche finanzielle Desaster der
Kommunen. Eine Kompensation aus Bundesmitteln wäre nötig, genauso wie
eine gerechte und verfassungsfeste Reform.
Eine Aktualisierung der veralteten Einheitswerte wäre aufwändig, aber
auch für die Reform bzw. Wiedererhebung der Erbschafts- und
Vermögenssteuer unabdingbar. Um die Grundsteuer gerechter zu gestalten,
ist eine Orientierung am Verkehrswert denkbar. Auch Elemente einer
Bodenwertsteuer sind zu erwägen, um Mieten zu dämpfen und
Bodenspekulation zu verhindern.“
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