„Über 150.000 Menschen haben für eine
Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch unterschrieben
und fordern damit die ersatzlose Abschaffung des sogenannten
Werbeverbots von Schwangerschaftsabbrüchen. Heute Morgen wurden
Kistenweise Unterschriften der Petition der Gießener Ärztin Kristina
Hänel zur Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen an uns Abgeordnete
übergeben. Und damit auch ein Auftrag: Wir müssen nun die Forderung in
parlamentarisches Handeln übersetzen. DIE LINKE hat bereits einen
Gesetzentwurf vorgelegt. Besser noch wäre eine gemeinsame Initiative
über Fraktionsgrenzen hinweg. Die Chancen dafür stehen gut,
entsprechende Gespräche stehen an“, so Cornelia Möhring,
frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der
Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Übergabe der Petition zur Streichung
des §219a aus dem StGB. Möhring weiter:
„Schwangerschaftsabbrüche gehören ganz grundsätzlich nicht ins
Strafgesetzbuch. Der Paragraph 291a ist aber erst recht nicht haltbar.
Es ist absolut widersprüchlich, wenn Schwangerschaftsabbrüche erlaubt
sind, Frauen sich dann aber nicht darüber informieren können. Und es ist
genauso absurd, wenn Ärztinnen und Ärzte nicht über die medizinischen
Leistungen, die sie anbieten, informieren dürfen. Dass hier
Handlungsbedarf im Sinne des Selbstbestimmungsrechts von Frauen besteht,
ist so offensichtlich, dass ich sehr zuversichtlich bin, dass dieser
Paragraph bald der Geschichte angehören wird.“
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