15. August 2017

Gesetzlich definierte Bürgerenergie dominiert wieder fast vollständig 2. Ausschreibungsrunde Wind an Land


Erwartungsgemäß wird auch die zweite Ausschreibungsrunde Wind an Land durch Akteure, die die Voraussetzungen der nach dem EEG definierten Bürgerenergie erfüllen, mit 95% der bezuschlagten Menge dominiert. Damit erhöht sich weiter die Unsicherheit, ob der Zubaukorridor in den Jahren nach 2018 sowohl zeitlich als auch hinsichtlich des Volumens erreicht werden kann. Zulieferer und Hersteller, aber auch Baunebengewerbe, Logistik und Projektierer setzt diese Unsicherheit stark unter Druck.

Die Preisentwicklung bewegt sich nach unten und macht den starken Wettbewerbsdruck deutlich. Wie sich dieser Preisdruck auf die tatsächliche Realisierung auswirken wird, wird sich frühestens in zwei Jahren beurteilen lassen.

Während sich im 1. Halbjahr 2017 gut 45 Prozent des getätigten Ausbaus auf die südlichen Bundesländer Nordthein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen konzentrieren, schneiden diese Bundesländer mit 12 Prozent der in dieser Runde bezuschlagten Gebote schlechter ab. Die genauen Ursachen dafür müssen in den Blick genommen werden. Zum einen ist das Ausschreibungsvolumen unzureichend, zum anderen scheinen die Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell nicht stimmig zu sein.

In der zweiten Runde ist vor allem der Osten Deutschlands bezuschlagt worden. 63 Prozent des Volumens gingen in die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wir sehen die Gefahr, dass es durch die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Abriss beim Ausbau der Windenergie kommt. Die Politik sollte nicht riskieren, dass in der Folge die technologische Spitzenposition, die deutsche Unternehmen in rasch wachsenden internationalen Märkten haben, gefährdet wird. Gleichzeitig stellt ein niedriger Ausbau die Klimaschutzziele in Frage.

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