11. Juli 2017

VIER PFOTEN fordert bundeseinheitliches Wildtierverbot für Zirkusse.


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Den Großteil ihres Lebens verbringen Wildtiere im Zirkus in engen Käfigen © VIER PFOTEN, Fred Dott
Circus Probst gastiert in Lüneburg
VIER PFOTEN fordert Aus für Wildtierdressuren

Hamburg, 11. Juli 2017 – Anlässlich des Gastspieles von Circus Probst in Lüneburg, appelliert die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN eindringlich an die Bundesregierung, sich für ein bundesweites gesetzliches Wildtierverbot für Zirkusse einzusetzen. Da die Bundesregierung nicht handelt, müssen Kommunen auf die Probleme der Wildtierhaltung in Zirkussen vor ihrer Tür reagieren. Wie eine Anfrage der Lüneburger Fraktion „Die Linke“ beweist, wurden in den letzten fünf Jahren bei fast der Hälfte der Kontrollen von Zirkussen im Lüneburger Kreis tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Dies macht deutlich, wie dringend Handlungsbedarf besteht. Der Lüneburger Stadtrat könnte Abhilfe durch eine sogenannte kommunale Wildtierregelung schaffen, um Zirkusse mit Wildtieren nicht mehr auf seinen öffentlichen Flächen gastieren zu lassen.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN:
„Vier Golden Tabby Tiger und ein weißer Tiger sind Bestandteil des Zirkusprogramms bei Probst. Die extrem anspruchsvollen Großkatzen sind auf ihrer Tour belastenden Strapazen in ihren engen Zirkuswagen ausgesetzt und haben unter diesen Bedingungen nicht die Möglichkeit, ihren arteigenen Bedürfnissen nachzukommen. Stattdessen verbringen sie ihr Leben bei Probst und zeigen entwürdigende Tricks in der Manege. Dies lässt die unzureichende Rechtsgrundlage leider immer noch zu.“

Vier Golden Tabby Tiger und ein weißer Tiger – fahrlässige Zucht
Probst preist die Raubkatzen aufgrund ihrer seltenen Fellfarbe als besondere Attraktion an. VIER PFOTEN kritisiert das Mitführen von Großkatzen und ihre Zucht in Zirkusbetrieben grundsätzlich. Die weißen Tiger werden als Publikumsmagneten missbraucht. Bei der gezielten Zucht von weißfarbigen Tigern kommt die Gefahr der Inzucht hinzu, oft leiden weiße Tiere an körperlichen Schäden. Auch die vier so genannten Golden Tabby Tiger sind das Ergebnis einer Zucht, die so in der Natur nicht vorkommt.

Rechtskonforme kommunale Wildtierregelungen
VIER PFOTEN hat bereits im April zusammen mit sechs anderen Tierschutzorganisationen den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund dazu aufgefordert, Kommunen zu unterstützen, die Zirkusse mit Wildtieren verbieten wollen. Die Tierschützer wiesen in einem gemeinsamen Schreiben darauf hin, dass auch ein im März 2017 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefälltes Urteil, die Kommunen nicht daran hindert, die Platzvergabe an Wildtierzirkusse generell zu unterbinden. An dieser Situation ändert auch das kürzlich gefällte Urteil aus Greifswald nichts. Aus Sicht der Tierschützer ist darüber hinaus ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus dringend nötig, um Rechtsunsicherheiten künftig zu vermeiden.

Wildtiere leiden im Zirkus
Reisende Zirkusunternehmen erfüllen nicht einmal die Mindestanforderungen des Tierschutzes. Den Tieren stehen meist keine ausreichend strukturierten Freigehege zur Verfügung. Schwere Haltungsmängel sind an der Tagesordnung. Die Folge: Viele Tiere leiden unter Verhaltensstörungen, befinden sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung, werden falsch ernährt und bei Krankheiten unzureichend betreut. Bis zu 50 Mal im Jahr finden Transporte zwischen den Gastspielorten statt. Sie bedeuten für die Tiere zusätzlichen Stress. Durch die zahlreichen Transporte verbringen die Tiere einen großen Teil ihres Lebens in Transportwagen. 

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