„Wir hätten uns gewünscht, dass
Andrea Nahles‘ Tarifeinheitsgesetz komplett gekippt wird. Das ist leider
nicht der Fall. Nichtsdestotrotz zeigt sich am Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, vor allem aber auch am Minderheitenvotum,
dass die Bundesarbeitsministerin die Grenzen des Grundgesetzes deutlich
überdehnt hat“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender
der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zum Tarifeinheitsgesetz. Ernst weiter:
„Wenngleich Teile des Gesetzes als mit der Verfassung nicht vereinbar
bezeichnet werden, hat das Gericht sie leider nicht für nichtig
erklärt. Stattdessen muss der Bundestag die entsprechenden Passagen bis
Ende 2018 nachbessern. Eindeutig klar gestellt wurde allerdings, dass
kleine Gewerkschaften auch dann für einen Tarifvertrag streiken dürfen,
wenn dieser nicht zur Anwendung kommt. Damit ist zumindest das Ansinnen
der Bundesregierung, kleinen Gewerkschaften das Streikrecht zu
entziehen, unterbunden worden.
Nach diesem Urteil muss sich der Deutsche Bundestag erneut mit dem
Tarifeinheitsgesetz beschäftigen. Ich erwarte, dass dabei auch das
einleuchtende Votum der Minderheit der Karlsruher Richter
Berücksichtigung findet. Auch durch dieses Votum fühlen wir uns in
unserer Auffassung gestärkt. DIE LINKE wird weiter dafür kämpfen, ein
effektives Streikrecht für alle Beschäftigten zu erhalten."
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