20. Mai 2017

Tag des Ostseeschweinswals: Bundesregierung versagt beim Meeresschutz


Bundesregierung versagt beim Artenschutz auf See und verfehlt ohne Fischereimanagement für Natura-2000-Gebiete eigenen Koalitionsvertrag –Umweltorganisationen fordern endlich wirkungsvolle Schutzverordnung für die deutschen Schutzgebiete – Appell an Bundestagsabgeordnete, dem Änderungsantrag des Bundesrates zum Bundesnaturschutzgesetz zu folgen


Berlin/München, 19.05.2017: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Whale and Dolphin Conservation (WDC) fordern die Bundesregierung und das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die letzten Schweinswale in der zentralen Ostsee zu schützen. Diese Population ist auf ca. 450 Tiere zusammengeschrumpft und gilt als akut vom Aussterben bedroht.

„Die Population des Schweinswals in der zentralen Ostsee ist nur mit einem effektiven Schutz seiner Lebensräume als Ganzes noch zu retten. Bund und Land müssen jetzt entschlossen handeln“, fordert Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC. Ausgerechnet diese schutzbedürftige Walpopulation werde besonders vernachlässigt. So bezieht sich das so genannte Schallschutzkonzept des Bundesumweltministeriums (BMUB) zum Schutz von Schweinswalen bei der Errichtung von Offshore-Windkraft-Anlagen nur auf die Nordsee. Vergiftung, Beifänge in Fischernetzen und Lebensraumzerstörung geschehen sogar innerhalb ausgewiesener Schutzgebiete. Dies soll sich nach dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auch künftig nicht ändern. Vielmehr wird dort in Paragraph 57 dem für Fischerei zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sowie anderen Ressorts ein Vetorecht eingeräumt, was die notwendigen Maßnahmen in Schutzgebieten endgültig blockieren würde.

„Es darf nicht zu einem Ausverkauf von Naturschätzen in Deutschlands Meeren kommen. Zumindest in Schutzgebieten darf es keine menschlichen Aktivitäten geben, die Riffen, Sandbänken, Seevögeln oder Schweinswalen schaden“, fordert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.  Er appelliert an die Abgeordneten des Bundestages, dem Änderungsantrag des Bundesrates zu Paragraph 57 BNatSchG zu folgen und dieses Vorgehen der Bundesregierung zu korrigieren.

Für die sechs Natura-2000-Gebiete in der Ostsee sollen die Vorschläge der Bundesregierung für Fischerei-Beschränkungen erst dieser Tage bekannt gemacht werden - viel zu spät, um den Koalitionsvertrag noch zu erfüllen. DUH und WDC haben gemeinsam mit anderen Umweltorganisationen wegen der jahrelangen Verzögerung bereits 2015 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Seit November 2016 liegt die Rechtssache dem Europäischen Gerichtshof mit Ersuchen um eine Vorabentscheidung vor.

„Die Meeresschutzgebiete in der Ostsee existieren seit zehn Jahren nur auf dem Papier, denn die Fischerei ist dort in keiner Weise eingeschränkt. Dabei verenden Schweinswale und unzählige Seevögel als ungewollter Beifang in Stellnetzen“, kritisiert Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz der DUH und des Projekts Rewilding Oder Delta an der Grenze zu Polen. „Längst hätten zur ‚Pommerschen Bucht‘ Regelungen mit Polen abgestimmt werden können und müssen. Wir fordern seit langem, die Hälfte dieses Schutzgebiets in beiden Ländern als nutzungsfreie Zone, die bedrohten Arten wie dem Schweinswal als wirkungsvolle Rückzugszonen dienen können. Zudem können sich dann Fischbestände erholen, wodurch auch Vorteile für die Fischerei entstehen, wie die Entwicklung in Meeresschutzgebieten weltweit zeigt.“

„Es entsteht der Eindruck, dass sowohl der Bund als auch das Land Mecklenburg-Vorpommern, das sich untätig hinter der Bundesregierung versteckt, einen massiven Verstoß gegen ihre Pflichten aus EU-Recht und deutschem Naturschutzrecht und – noch viel schlimmer – das Aussterben der Schweinswale in der zentralen Ostsee bewusst in Kauf nehmen“, kritisiert Ritter. „Ob Schutzgebietsverordnungen, Bundesnaturschutzgesetz oder Schallschutzkonzept – die Politik sorgt derzeit dafür, dass Schweinswale zukünftig noch mehr unter die Räder kommen. Und dabei sprechen wir über eine streng geschützte Art.“

Hintergrund:
Der Schweinswal (Phocoena phocoena), ein Verwandter der Delfine, ist die einzige in Deutschland heimische Walart und steht unter dem strengen Schutz der Habitat-Richtlinie der EU, dem Bundesnaturschutzgesetz und mehreren internationalen Abkommen. Sein Vorkommen ist einer der Gründe für die Ausweisung von Schutzgebieten in Nord- und Ostsee. Viele tot angeschwemmte Tiere sind in Folge menschlicher Aktivitäten gestorben. Zu den häufig festgestellten Todesursachen zählen Stellnetze, in denen die Tiere verenden sowie massive Gehörschädigungen in Folge von Rammschall, der durch den Bau von Offshore-Windkraftanlagen, die Sprengung von Alt-Munition oder seismischen Untersuchungen mit Schallkanonen sowie militärisches Sonar entsteht.

Jedes Jahr im Mai (21.05.2017) ruft das von Deutschland unterzeichnete Kleinwalschutzabkommen ASCOBANS zum Tag des Ostseeschweinswals auf, um auf seine Bedrohung aufmerksam zu machen. In den vergangenen Jahrzehnten ist der Bestand der Schweinswalpopulationen insbesondere östlich des Darß dramatisch zurückgegangen.

Link:
Oder Delta-Aktivitäten am Stettiner Haff: http://www.duh.de/projekte/rewilding-oder-deltastettiner-haff/

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