9. Mai 2017

KEINE VERLETZUNG VON GRUNDRECHTEN, BERÜCKSICHTIGUNG DES SCHUTZES DER FAMILIE UND DES KINDESWOHLS


Abschiebungen

Die Ärzteorganisation IPPNW verurteilt die Verletzungen von Grundrechten
wie das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie den
Schutz der Familie. In den letzten Wochen haben Abschiebungsversuche in
Bayern zu massiven Verletzungen der seelischen Gesundheit bei den
betroffenen Familien geführt. Mehrfach mussten laut der Bayrischen
Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte Kleinkinder kinder- und
jugendpsychiatrisch behandelt werden, weil sie durch Versuche der
bayerischen Behörden, ihre Familien abzuschieben, massiv traumatisiert
wurden.

Besonders dramatisch ist der Fall der kleinen I., deren albanische Familie
am 21. März 2017 unangekündigt aus der Aufnahme- und
Rückführungseinrichtung Manching abgeschoben werden sollte. Dabei erlitt
die Mutter einen Zusammenbruch. Sie befürchtet, in ihrer Heimat Opfer von
Blutrache zu werden. Dem Vater und dem 14jährigen Bruder, die ihr zur
Hilfe eilten, wurden Hand- und Fußfesseln angelegt. Die Abschiebung
scheiterte, und die Mutter musste über vier Wochen in der geschlossenen
Psychiatrie behandelt werden. Die knapp zweijährige Tochter I. reagierte
auf dieses Erlebnis mit Nahrungsverweigerung und selbstverletzendem
Verhalten. Die konsultierte Kinder- und Jugendpsychiaterin veranlasste
eine stationäre Behandlung im Kinderzentrum München, sie sah das Kind
ohne Therapie als vital gefährdet an. Am 12. April 2017 veranlasste die
Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern erneut die Abschiebung der Familie
– dieses Mal ohne die Mutter. Das vom Vater vorgelegte Attest wurde von
den Polizisten ignoriert, erst ein Flughafenarzt in Frankfurt stoppte die
Abschiebung.

Anfang März war ein 32-jähriger suizidgefährdete Mann aus dem Kosovo,
der wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung an der Uni-Klinik
Gießen in Behandlung war, in das Landratsamt des Wetteraukreises gelockt
worden, um ihn von dort aus abzuschieben. Der Chefarzt der Uni-Psychiatrie
in Gießen, Professor Bernd Gallhofer, versuchte vergeblich, die
Abschiebung seines schwer traumatisierten Patienten per Eilantrag und
Verfassungsbeschwerde zu verhindern. Der Landrat stellte daraufhin wegen
angeblicher Beihilfe zum Verstoß gegen das Abschiebegesetz Strafanzeige
gegen Professor Gallhofer. Im gleichen Landkreis wurde Im November letzten
Jahres eine 16-jährige Schülerin direkt aus dem Unterricht von zwei
Polizisten abgeholt und mit ihrer Mutter, Angehörige der Minderheit der
Roma, nach Serbien abgeschoben.

Mit diesem unmenschlichen Vorgehen verletzen die Ausländerbehörden
Grundrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie
den Schutz der Familie. Die bayrische Ärzteinitiative für Flüchtlinge
hat wegen des Falles der albanischen Familie Dienst­aufsichtsbeschwerde
gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde
Oberbayern gestellt.

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