16. Mai 2017

EuGH legt Gutachten zu EU-Freihandelsabkommen mit Singapur vor


+++Rechtsauffassung von Mehr Demokratie e.V. wird bestätigt+++

Das heute am Dienstag, dem 16. Mai vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegte Gutachten zum geplanten Singapur-Handelsabkommen (EUSFTA) bestätigt die Rechtsaufassung des Fachverbands Mehr Demokratie. Wie schon beim CETA Abkommen handelt es sich, dem Gutachten nach, beim EUSFTA um ein gemischtes Abkommen. Hier reicht die Zustimmung von EU-Ministerrat und Europaparlament nicht aus, um das Handelsabkommen zu ratifizieren. Auch alle Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten müssen das Abkommen zusätzlich billigen, da es in die Zuständigkeitsbereiche einzelner Mitgliedstaaten eindringt. Das EUSFTA- Abkommen ist in vielen Punkten mit den Freihandelsabkommen TTIP und CETA vergleichbar und hat deshalb große Bedeutung für die zukünftige Freihandelspolitik der EU.
"Das heute vom EuGH veröffentlichte Gutachten bestätigt noch einmal, dass die CETA-Ratifizierung als gemischtes Abkommen kein gönnerhaftes Entgegenkommen der EU-Kommission war, sondern rechtlich zwingend notwendig ist“, so Roman Huber, Geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie. „Es ist peinlich, dass zentrale Bürgerrechte immer erst erstritten werden müssen. So kann kein Vertrauen entstehen“, so Huber weiter.

+++ Hintergrund +++

Am 17. Oktober 2014 hat die EU-Kommission Verhandlungen über ein bilaterales Handelsabkommen mit Singapur abgeschlossen. Damit sollen unter anderem Zölle und andere Handelshemmnisse reduziert werden. Singapur ist derzeit der größte Wirtschaftspartner Europas in Südostasien. 

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