Zum Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Klage der Bürgerinitiative gegen TTIP erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:
Das
Gericht der Europäischen Union hat heute mit erfreulicher Klarheit den
Initiatoren der Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ in ihrer Klage gegen die
Europäische Kommission Recht geben. Diese zogen vor den Gerichtshof,
nachdem die Kommission der Initiative 2014 aus legalistischen Gründen
die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative verweigert hatte. In
seinem heutigen Urteil hat das Gericht diesen Beschluss der Kommission
für nichtig erklärt. Das ist ein Erfolg für die Demokratie und für
bürgerschaftliches Engagement in Europa.
Das
Urteil ist erfreulich und ein motivierendes Signal für die über drei
Millionen Menschen aus ganz Europa, die seit Jahren gegen TTIP auf die
Straße gehen und ihrem Protest in Form der Bürgerinitiative Nachdruck
verliehen haben. Schon damals war der Umgang der Kommission mit diesem
zutiefst demokratischen Impuls politisch falsch und ein Bärendienst für
die lebendige europäische Demokratie. Dass die Blockadehaltung der
Kommission auch rechtlich falsch war, hat das Gericht nun ebenfalls
bestätigt.
Es
ist traurig, dass die Bürgerinitiative gegen TTIP erst vor Gericht
ziehen musste, um diese Klarstellung zu erreichen. Die Verhandlungen zu
TTIP liegen derzeit zwar auf Eis. Aber die Kommission und auch die
Bundesregierung halten weiter an den Plänen für das Abkommen fest. Als
Konsequenz aus diesem erfreulichen Urteil muss deshalb aus dem
Instrument der Europäischen Bürgerinitiative ein robustes Element des
demokratischen Prozesses in der Europäischen Union werden. Das Urteil
sollte zügig umgesetzt werden. Die Kommission sollte allein aus
politischer Klugheit auf eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof
verzichten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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