„Nach der Niederlage der
EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union, das die Ablehnung
der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP durch die Kommission als
rechtwidrig ansah, hat heute der EuGH einen weiteren Alleingang der EU
in der Handelspolitik gestoppt. Sonderklagerechte für Investoren kann
die Europäische Union nicht alleine in Handelsabkommen vereinbaren. Sie
bedürfen der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten. Damit besteht die
Chance, zumindest der hoch problematischen Paralleljustiz für Konzerne
ein für alle Mal ein Ende zu setzen. Die EU-Staaten müssen sich dieser
demokratiefeindlichen Sondergerichtsbarkeit schon aus Eigeninteresse
widersetzen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der EuGH weitere
Bestandteile des Abkommens in geteilter Zuständigkeit gesehen hätte“,
kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE
LINKE, das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur
Zuständigkeitsverteilung beim EU-Singapur-Freihandelsabkommen. Ernst
weiter:
„Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nun auch die
Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht vom EuGH prüfen zu
lassen. Das kann durch das EU-Parlament, einen Mitgliedstaat, den Rat
oder die EU-Kommission geschehen. Mit mehreren Abkommen in der Pipeline
ist es höchste Zeit, hier Gewissheit herbeizuführen. Gleichzeitig
braucht es endlich eine Kehrtwende in der Handelspolitik - weg vom
sogenannten Freihandel, hin zum fairen Handel.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen