16. Mai 2017

Erneute Schlappe für EU-Kommission: Kein Alleingang bei Investorenklagerechten

„Nach der Niederlage der EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union, das die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP durch die Kommission als rechtwidrig ansah, hat heute der EuGH einen weiteren Alleingang der EU in der Handelspolitik gestoppt. Sonderklagerechte für Investoren kann die Europäische Union nicht alleine in Handelsabkommen vereinbaren. Sie bedürfen der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten. Damit besteht die Chance, zumindest der hoch problematischen Paralleljustiz für Konzerne ein für alle Mal ein Ende zu setzen. Die EU-Staaten müssen sich dieser demokratiefeindlichen Sondergerichtsbarkeit schon aus Eigeninteresse widersetzen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der EuGH weitere Bestandteile des Abkommens in geteilter Zuständigkeit gesehen hätte“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zuständigkeitsverteilung beim EU-Singapur-Freihandelsabkommen. Ernst weiter:

„Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nun auch die Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht vom EuGH prüfen zu lassen. Das kann durch das EU-Parlament, einen Mitgliedstaat, den Rat oder die EU-Kommission geschehen. Mit mehreren Abkommen in der Pipeline ist es höchste Zeit, hier Gewissheit herbeizuführen. Gleichzeitig braucht es endlich eine Kehrtwende in der Handelspolitik - weg vom sogenannten Freihandel, hin zum fairen Handel.“

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