20. Mai 2017

Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für neue Windkraftanlagen veröffentlicht: "Zuschläge müssen jetzt genau geprüft werden"


Hamburg/Berlin (ots) - Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für neue Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Ein Zuschlag in der Ausschreibung ist für die Anlagenbetreiber Voraussetzung, um eine EEG-Förderung zu erhalten. Laut Veröffentlichung der Bundesnetzagentur haben viele lokale Bürgerenergie-Gesellschaften einen Zuschlag erhalten. Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy und Aufsichtsratsmitglied im Bündnis Bürgerenergie e.V.:

"Dass in der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land zahlreiche Bürgerenergie-Gesellschaften einen Zuschlag erhalten haben, ist zunächst einmal begrüßenswert. Das Ergebnis der Ausschreibungen muss jetzt allerdings genau darauf geprüft werden, ob hier Gesellschaften zum Zug kamen, in denen tatsächlich engagierte Bürger die Zügel in der Hand halten - oder in wie vielen Fällen am Ende doch versteckte Großinvestoren dahinterstecken. Das ist ein entscheidender Unterschied, denn nur eine echte Bürgerbeteiligung führt zu einer erfolgreichen Energiewende: Wenn lokale Akteure den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin mitgestalten können, erhöht das die Akzeptanz, steigert die Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien vor Ort und verbessert allgemein die ökonomisch-demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in unserer Gesellschaften. Ohne besondere Regeln für die Bürgerenergie droht die Energiewende zum Tummelplatz großer Konzerne zu verkommen, weil die mit Ausschreibungen verbundenen Risiken umso schwerer zu tragen sind, je kleiner und bürgernäher ein Unternehmen ist."

Hintergrund: Greenpeace Energy hatte während der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 zusammen mit dem Bündnis Bürgerenergie gegen erhebliche Widerstände erreicht, dass bei den neuen Windenergie-Ausschreibungen besondere Regeln für kleinen Akteure eingeführt wurden. In der genauen Ausgestaltung dieser Regeln war das federführende Bundeswirtschaftsministerium jedoch nicht dem Vorschlag von Greenpeace Energy und anderen Akteuren gefolgt, lokale Bürgerenergie-Akteure in den Ausschreibungsrunden vom direkten Wettbewerb mit finanzstarken Konzernen auszunehmen. Unter https://www.greenpeace-energy.de/presse/artikel/listenverfahren-fuer-buergerenergie-bei-oekostrom-ausschreibungen.html finden Sie mehr zu diesem Alternativvorschlag.

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