12. Mai 2017

Deutsche Umwelthilfe fordert von Daimler Chef Zetsche sofortigen Verkaufsstopp für den Smart fortwo 0.9 wegen extrem hoher Rußpartikelemissionen


DUH verlangt von Verkehrsminister Alexander Dobrindt den Entzug der Typzulassung für den als „Stadtauto“ beworbenen Euro 6 Benzin-Smart angesichts bis zu 440-facher Überschreitung der Laborgrenzwerte von Diesel-Pkw – DUH fordert von Daimler Rückrufprogramm für alle bisher verkauften Schmutz-Smart und Nachbesserung der Abgasreinigung – DUH setzt Daimlers Autovermietung Car2go ein Ultimatum bis Monatsende zur Stilllegung der innerstädtisch betriebenen ungefilterten Smart-Flotten in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und dem Rheinland – heutige Wirtschaftswoche berichtet ausführlich über die Messungen der DUH sowie des ADAC und die eingeleiteten rechtlichen Schritte

Berlin, 12. Mai 2017: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Schreiben den Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG Dieter Zetsche aufgefordert, den Verkauf des Benzinmodells Smart fortwo 0.9 Turbo (Euro 6 – 66 kW) sowie aller weiteren Benzin-Smarts (fortwo und forfour mit ähnlichem Abgasverhalten) mit sofortiger Wirkung einzustellen. Grund dafür ist der extrem hohe Partikelausstoß der Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb.  Bei Straßenmessungen der DUH mit einem portablen Partikelanzahlmessgerät (TSI P-TRAK 8525) wurde in Berlin im April diesen Jahres direkt hinter einem Euro 6 Smart fortwo des Daimler-Autovermieters car2go der Rekordwert von 440.000 Partikeln pro cm³ gemessen. „Ich habe schon viele schlechte Werte gesehen, aber solche Werte findet man sonst nur in den Abgasfahnen von Kreuzfahrtschiffen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Daimler AG verkauft derzeit nicht nur den nach Messungen unseres Emissions-Kontroll-Instituts schmutzigsten Diesel-Pkw aus deutscher Produktion (Mercedes B-Klasse 180 d), was die Stickoxid-Emissionen angeht: Aktuelle Messungen der DUH im Straßenverkehr sowie des ADAC zeigen, dass die Daimler AG mit dem Smart fortwo 0.9 Turbo den europaweit am schmutzigsten gemessenen Pkw bei den Rußpartikel-Emissionen verantwortet. Um schätzungsweise 50 Euro Kosten in der Abgasreinigung zu sparen, nutzt der schwäbische Konzern, der in seiner Werbung vollmundig „Das Beste oder nichts“ verspricht, dabei eine von der Automobilindustrie in die Abgasbestimmungen hineinverhandelte Regelungslücke für Benzin-Fahrzeuge mit einer Benzineinspritzung vor (und nicht hinter) den Ventilen. Über diesen Trick sieht sich Daimler im Recht, die Innenstädte mit Rußpartikeln regelrecht zu fluten.

Alarmierende Messungen gibt es auch vom ADAC. Selbst auf dem Labor-Rollenprüfstand ist dieser smart fortwo 0.9 turbo das „Schlusslicht beim Partikelausstoß“, für ein Stadtauto seien die Werte „untragbar“, so der ADAC. Nach dem aktuell geltenden Prüfverfahren WLTC wurden 44,6 mg/km gemessen. Dies stellt eine Überschreitung des Euro 6 Grenzwerts für Diesel-Pkw um das 10-fache dar. Noch drastischer fällt die Überschreitung bei der Betrachtung der Partikelanzahl aus: Die gemessene Partikelanzahl betrug 8.284 Milliarden Partikel pro km. Dies stellt eine Überschreitung des Euro 6 Grenzwerts für Diesel-Pkw um das 14-fache dar. Noch extremer sind die Partikelemissionen im ADAC-Motorway Labortest: Die hier ermittelte Partikelmasse übersteigt den Grenzwert von 4,5 mg/km für Euro 6 Diesel-Pkw mit 136,1 mg/km um das 30-fache. Der Grenzwert für die Partikelanzahl bei Diesel-Pkw Euro 6 wird mit 263.084 Milliarden Partikel pro km um das 440-fache überschritten.

„Es ist unanständig – im Schwäbischen sagen wir: Es ist schäbig – wie Daimler Chef Zetsche Profite maximiert und Qualität minimiert. Ultrafeine Rußpartikel sind hochgradig gesundheitsschädlich. Sie dringen über unsere Atemwege bis in die Blutbahn und das Gehirn. Wir haben Anfang dieser Woche Zetsche aufgefordert, den Verkauf aller Benzin Smarts mit hohen Partikel-Emissionen mit sofortiger Wirkung zu stoppen und die bereits ausgelieferten Fahrzeuge mit wirksamer Abgasreinigung nachzurüsten. Darüber hinaus muss die von Daimler betriebene Autovermietung car2go ihre Smarts in den Städten Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und dem Rheinland so lange stillzulegen, bis ihre Abgasreinigung nachgebessert wurde“, so Resch.

Beworben werden die aktuellen insgesamt 11 unterschiedlichen Smart Modelle mit Benzin-Motoren im Daimler/Smart Internetauftritt ausgerechnet mit einem „Öko-Trend“ Zertifikat. Nachfragen der DUH beim Öko-Trend Institut für Umweltforschung an diesem Montag, 8.5.2017, führten nach einer anfänglichen Verteidigung der Richtigkeit dieser bis August 2017 ausgestellten Zertifikate keine 24 Stunden später zu einer Ankündigung, diese für die Zukunft nicht erneut auszustellen. Gleichzeitig wurde die Bewertung der Abgasemissionen auf der Öko-Trend Webseite für den Smart forfour in den letzten vier Tagen zweimal geändert Die DUH fordert Daimler auf, die irreführenden Werbeaussagen zur aktuellen Smart fortwo Baureihe zu beenden. Einmal mehr täuscht Daimler die Verbraucher in seiner Smart-Werbung mit der Behauptung, „Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen erhielten die Note „sehr gut“.

Die DUH sieht in dem Fall einen Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen der Europäischen Kommission und hat sich daher auch an Bundesverkehrsminister Dobrindt gewandt und diesen aufgefordert, die Typzulassung für Benzin-Smarts mit diesen beim Modell 0.9 turbo gemessenen Partikelemissionen zu entziehen. Die immens hohen Realemissionen des Smarts stellen nach Ansicht der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation einen Verstoß gegen die Erwägungsgründe der Verordnung (EU) Nr. 459/2012 der Kommission vom 29. Mai 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) dar. Diese besagen in Absatz (6): „In der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 wurde für die Partikelzahl ein Grenzwert von 6 × 10 11 /km für Euro-6-Dieselfahrzeuge festgelegt. Nach dem Grundsatz der technologieunabhängigen Gesetzgebung sollte für Euro-6-Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren derselbe Emissionsgrenzwert gelten, da nichts darauf hindeutet, dass Partikel aus Motoren mit Fremdzündung eine geringere spezifische Toxizität aufweisen als Partikel aus Dieselmotoren.“ An anderer Stelle führt diese Verordnung die gesundheitliche Relevanz an: „Die von Fahrzeugen ausgestoßenen Partikel können sich in den Lungenbläschen von Menschen ablagern und zu Erkrankungen der Atmungsorgane und des Herz-Kreislauf-Systems sowie zu erhöhter Sterblichkeit führen. Ein hohes Maß an Schutz vor solchen Partikeln liegt daher im öffentlichen Interesse.“

Die mit dieser Verordnung 2014 eingeführten Grenzwerte für die Partikelanzahlemissionen wurden auf Druck der Automobilindustrie auf die „Fremdzündungsmotoren“ beschränkt, „bei dem der Kraftstoff in die Ansaugluft gespritzt wird, nachdem diese die Einlassventile passiert hat“ (715/2007 neu: Art. 3 (18)) und dies wie folgt begründet: „Nach heutigem Wissensstand haben konventionelle Fremdzündungsmotoren mit indirekter Einspritzung, bei denen der Kraftstoff in den Ansaugkrümmer oder den Ansaugkanal und nicht direkt in den Brennraum gespritzt wird, einen niedrigen Partikelausstoß.“


Mehr Informationen unter: http://l.duh.de/p120517

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