Getränkeindustrie,
Lebensmittel- und Getränkehandel müssen bis Ende 2021 den Anteil
umweltfreundlicher Mehrweg-Getränke auf 70 Prozent steigern –
Getränkekartons werden im verabschiedeten
Verpackungsgesetz nicht mehr als ökologisch vorteilhafte
Getränkeverpackung eingestuft – DUH wird die korrekte und
verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränken
durch Testbesuche überprüfen
Berlin, 18.05.2017:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das beschlossene
Verpackungsgesetz als
fehlerhaft und weitestgehend wirkungslos. Das Fehlen einer erweiterten
Wertstofferfassung und wirksamer ökonomischer Anreize zur
Abfallvermeidung sowie die nun eingeführte Selbstkontrolle des Handels
bei gleichzeitiger Entmachtung der Behörden, zeigen den
niedrigen Stellenwert, den die Bundesregierung dem Ressourcenschutz
gibt.
Entscheidend
ist nun, die wenigen Ziele und konkreten Vorschriften des neuen
Verpackungsgesetzes konsequent umzusetzen, die wirklich das Potenzial
zur Entlastung der Umwelt haben.
Hierzu zählen vor allem das Erreichen der im letzten Moment ins Gesetz
aufgenommenen Mehrwegquote von 70 Prozent, eine verbraucherfreundliche
Umsetzung der Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen
und die Festlegung ambitionierter Standards
zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen.
„Deutschland
hat aufgrund der hohen Dichte an Discountern wie Aldi und Lidl nicht
nur die billigsten Lebensmittel. Die meisten Discounter verweigern sich
bisher auch dem Mehrwegsystem.
Mit der gegenüber der bisherigen Verpackungsverordnung eindeutig auf
die Förderung von Mehrweg ausgerichteten Zielquote müssen Aldi, Lidl
& Co nun Farbe bekennen und eigene Beiträge zur Abfallvermeidung und
zum Ressourcenschutz leisten, anstatt immer größere
Müllberge aus Plastikflaschen und Getränkedosen zu produzieren. Wir
erwarten von Getränkeindustrie und Handel, dass sie ihre Kunden darüber
informieren, bis wann sie in ihrem Produktangebot die 70 Prozent Mehrweg
bei Getränken umgesetzt haben werden“,
sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die
große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hatte am 23. März 2017 mit
einem Entschließungsantrag Handel und Industrie aufgefordert, eine
Mehrwegquote für Getränkeverpackungen
bis Ende 2021 zu erreichen. Scheitert dies, seien Vorschläge für
weitergehende rechtliche Maßnahmen zu entwickeln. Laut Resch könnte eine
dieser weitergehenden rechtlichen Maßnahmen die Einführung einer Abgabe
auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in
Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand sein. Die negativen
Umweltauswirkungen und Ressourcenverbräuche von Einwegverpackungen
müssen sich auch im Produktpreis wiederspiegeln.
Für
eine selbstbestimmte Entscheidung der Verbraucher am Verkaufsregal ist
eine klare Unterscheidbarkeit von Mehrweg und Einweg notwendig. Deshalb
hat die Bundesregierung im
neuen Verpackungsgesetz eine Kennzeichnung am Verkaufsort in
unmittelbarer Nähe zum Produkt festgelegt.
„Eine Kennzeichnung auf dem Produkt wäre im Vergleich zur
Kennzeichnung am Regal die deutlich wirksamere und auch effizientere
Alternative gewesen. Nichtsdestotrotz kommt es nun darauf an, die
Kennzeichnung von Mehrweg und Einweg an den Verkaufsorten in
einer verbraucherfreundlichen Weise durchzuführen. Die DUH wird die
Umsetzung der gesetzlichen Kennzeichnungsregelungen durch Testbesuche
prüfen und sich für die Informationsrechte der Verbraucher stark machen“, erklärt
Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Falschen
Hinweisen, zu klein geratenen, kaum lesbaren oder sogar versteckten
Informationsschildern bei Discountern sagt die DUH bereits im Vorfeld
den Kampf an.
Als
richtige und wichtige Entscheidung begrüßt die DUH, dass
Getränkekartons nach dem neuen Verpackungsgesetz nicht länger als
ökologisch vorteilhaft eingestuft werden. Diese
Einschätzung teilt die DUH bereits seit vielen Jahren. „Getränkekartons
sind ebenso wie Plastikflaschen eine Wegwerfverpackung mit einer
Nutzungsdauer von wenigen Minuten. Getränkekartons werden zudem deutlich
schwerer und bestehen immer mehr aus Plastik
und weniger aus Zellstoff. Außerdem werden tatsächlich viel weniger
Getränkekartons recycelt als vom Fachverband Kartonverpackungen für
flüssige Nahrungsmittel FKN behauptet – nämlich gerade einmal 36 und
nicht etwa 71 Prozent. Getränkekartons sind eindeutig
nicht ökologisch vorteilhaft. Wer etwas anderes behauptet, täuscht die
Verbraucher. Weil Getränkekartons nun keinen Status als ökologisch
vorteilhafte Verpackung mehr innehaben, müssen sie auch der
Einwegpfandpflicht unterliegen. Im Vergleich zur Sammlung
von Getränkekartons im gelben Sack könnte deren Sammelmenge durch eine
Bepfandung fast verdoppelt und das Recycling deutlich erhöht werden“, sagt Resch.
Das
Verpackungsgesetz verpflichtet die in der sogenannten „Zentralen
Stelle“ organisierten Hersteller und Händler zukünftig zur Erarbeitung
von Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit
von Verpackungen. „Verpackungen erhalten einen immer komplizierteren
Aufbau aus unterschiedlichen Materialien und behindern dadurch Sortier-
und Recyclingprozesse. Käseverpackungen mit mehr als zehn
übereinandergelegten Kunststoffschichten verdeutlichen
dieses Problem besonders gut. Damit auch in Zukunft ein qualitativ
hochwertiges Recycling garantiert werden kann, müssen bereits beim
Verpackungsdesign ökologische Standards festgelegt werden. Deshalb wird
die DUH die Festlegung von Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit
von Verpackungen durch die Industrie kritisch begleiten, damit die
Standards sich nach oben und nicht nach unten orientieren“, kündigt Fischer an.
Links:
·
Hintergrundpapier Getränkekartons:
http://www.duh.de/getraenkekartons/
·
Mehr Informationen zum Wertstoffgesetz:
http://www.duh.de/projekte/wertstoffgesetz/
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