„Die Große Koalition dreht zum Ende ihrer Regierungszeit noch
einmal heftig an der Überwachungsschraube. Offenbar gibt es nach den
NRW-Wahlen kein Halten mehr. Um maximale Stimmengewinne zu erzielen,
gehen Union und SPD dem Rechtsstaat an den Kragen. Wer der Polizei
erlauben will, bereits zur Feststellung des Aufenthaltsortes
Staatstrojaner einzusetzen, hat jegliches rechtsstaatliche Maß verloren.
Staatliches Hacking in dem Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht
zugelassen hat, ist technisch einfach nicht möglich. Der Verzicht auf
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung ist
daher rechtsstaatlich die einzige saubere Lösung", erklärt Jan Korte,
stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu den Plänen von
Union und SPD durch Änderungen der Strafprozessordnung Staatstrojaner
bereits bei geringfügigen Delikten wie dem missbräuchlichen Stellen
eines Asylantrags oder Diebstahlsdelikten einzusetzen. Korte weiter:
„Die NSA hat über Jahre eine Schwachstelle in einem Betriebssystem
für sich behalten, die nun von der Erpressersoftware WannaCry ausgenutzt
wurde. Die ganze Welt ist darüber schockiert. Davon komplett unbeirrt
legt die Koalition einen Gesetzentwurf vor, der nur unter Ausnutzung
genau solcher Schwachstellen funktionieren wird. In tausenden Fällen
jährlich wird zukünftig der Einsatz von Staatstrojanern ermöglicht.
Zugleich sollen schon bei einfachem Wohnungseinbruch Funkzellenabfragen
und Zugriff auf Telekommunikations-Vorratsdaten in großem Stil möglich
sein. Diese Pläne müssen alle sofort vom Tisch. Statt durch die
Entwicklung und den Einsatz von Staatstrojanern der Manipulation und
Infiltration der privaten Kommunikation Tür und Tor zu öffnen, sollte
die Bundesregierung zur Abwechslung mal bürgerrechtlich unstrittige
Ermittlungsmethoden bei der Verbrechensbekämpfung stärken. Wenn wir
nicht endlich eine rationale Debatte über die Frage führen, wie wir die
Balance von Freiheit und Sicherheit zurückgewinnen können, drohen
Demokratie und Rechtsstaat langfristig Schaden zu nehmen.“
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